
Auch Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) spricht sich für engmaschig betreute Wohngemeinschaften für straffällig gewordene Unmündige aus, in denen es für eine gewisse Zeit möglich ist, diese Kinder anzuhalten. In einem Interview mit der Kronen Zeitung sagte sie, ihr Ressort arbeite an einer gesetzlichen Grundlage, die sie „möglichst im Herbst“ vorstellen wolle. Einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters erteilte sie eine Absage.
„Ich meine, dass das Strafmündigkeitsalter bei 14 Jahren bleiben soll. Wenn unmündige Minderjährige Straftaten begehen, muss der Staat aber sehr konsequent reagieren“, betonte Sporrer. Gegebenenfalls müsse man sie in die Obhut des Staates nehmen, „weil offenkundig ganz viel schiefgelaufen ist“. Die Justizministerin konstatierte in diesem Zusammenhang „Fehlentwicklungen und eine völlige Verwahrlosung in der Erziehung“. Sporrer: „Das ist auch eine Kindeswohlgefährdung. Dieser Zwölfjährige gefährdet vor allem auch sich selbst.“
„Möglichkeiten schaffen, die Obsorge an den Staat zu ziehen“
Die Gesetzesvorlage soll nach den Worten der Justizministerin „Möglichkeiten schaffen, die Obsorge an den Staat zu ziehen und diese Kinder in kleinen sozialpädagogischen Wohngemeinschaften mit einem engen Betreuungsschlüssel unterzubringen“. Justizanstalten seien kein passender Ort für Kinder. „Kinder gehören erzogen und nicht eingesperrt“.
Gleichzeitig betonte sie, dass es schon jetzt die Möglichkeit gebe, straffällig gewordene Kinder der Obhut ihrer Eltern zu entziehen. Es gehe aber darum, dass die Kinder in betreuten WGs auch angehalten werden können. „Das ist kein Einsperren in ein Gefängnis. Man bewahrt die Kinder damit vor sich selbst. Sie müssen aus schädlichen Milieus und aus ihrer Peergroup heraus, in der sie zu Straftaten angestiftet werden“, so Sporrer.
Man wisse, dass Ältere Strafunmündige zu Straftaten anstiften, eben weil sie wissen würden, dass jene nicht zur Verantwortung gezogen werden können. „Aber Kinder sind Kinder. Sie wissen nicht, was sie tun, und man muss sie davor bewahren. Deswegen müssen wir sie in diesen Wohngemeinschaften eine Zeit lang anhalten können“, erläuterte Sporrer. „So wie ein Vater oder eine Mutter sagen kann: Du bleibst heute zu Hause, weil du morgen Schularbeit hast. Nur eben für eine längere Dauer, bis der pädagogische und therapeutische Einfluss auf fruchtbaren Boden trifft.“
Source:: Kurier.at – Politik



