Experte über ORF-Stiftungsräte: „Sorgfaltswidrig“

Kultur

Ex-Generalrektor Roland Weißmann, der eine Klage über vier Millionen Euro ankündigte, hat gute Chancen, vom ORF Schadenersatz zu bekommen. Die Chefs des ORF-Stiftungsrates, Heinz Lederer (SPÖ) und sein ÖVP-Vize Gregor Schütze, könnten dafür in die Haftung kommen. Der Stiftungsrat ist laut ORF-Gesetz dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft gleichzusetzen. 

„Dass man in die breite Öffentlichkeit gegangen ist, ohne den Sachverhalt zuvor ausreichend geklärt zu haben, ist jedenfalls sorgfaltswidrig“, erklärt der renommierte Wirtschaftsanwalt Univ. Prof. Michael Enzinger gegenüber dem KURIER.

„Vorher untersuchen“

ORF-Interimschefin Ingrid Thurnher habe richtig gehandelt, dass sie Experten für eine Compliance-Untersuchung geholt habe. „Nur hätte diese Untersuchung vorher stattfinden müssen und nicht im Nachhinein“, argumentiert Enzinger.

„Man muss davon ausgehen, dass Menschen, die in der PR- und Kommunikationsbranche tätig sind, einschätzen können, was öffentlich getätigte Aussagen, wie Pressemitteilungen, bewirken können“, sagt der langjährige Headhunter Thomas Stummer. Lederer & Schütze, beide bestens verdienende PR- und Kommunikationsberater, hatten die Vorwürfe der sexuellen Belästigung, erhoben von einer Mitarbeiterin, in einer ORF-Aussendung veröffentlicht.

Das kann für das Duo noch teuer werden. Weißmann wurde im Compliance-Verfahren, durchgeführt von erstklassigen Juristen, kein Fehlverhalten attestiert, der Vorwurf der sexuellen Belästigung stellte sich als nicht zutreffend heraus.

Inzwischen schießt sich der Stiftungsrat, allen voran Schütze, auf Thurnher ein, weil sie den Bericht nicht veröffentlicht bzw. dem Stiftungsrat vorlegt. Muss sie nicht, meint Enzinger. „Bei einem 33-köpfigen Gremium können Sie sicher sein, dass binnen einer halben Stunde Informationen an die Medien gehen“. Der ehemalige Präsident der Wiener Anwaltskammer saß in den Aufsichtsräten von Großunternehmen, „vertrauliche Informationen sind oft schon direkt aus den Sitzungen online gegangen“. Es gehe nicht nur um den Schutz von Weißmann, sondern um den Schutz des Unternehmens ORF. Ob die D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) die der ORF für die Stiftungsräte abgeschlossen hat, im Schadenersatz-Fall einspringt, sei fraglich.

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Die Suche nach einem neuen Job wird für Weißmann nicht einfach. Seine Reputation sei auf alle Fälle angekratzt, meint Stummer. Sollte sich der Vorwurf der sexuellen Belästigung vor Gericht doch noch bestätigen, „ist Weißmann ruiniert“. Stellt sich aber heraus, dass er voreilig beschuldigt wurde, „hat er durchaus Marktchancen, doch es wird schwierig“. 

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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