Höcke wegen SA-Losung vor Gericht: Eine Lappalie – oder das Ende seiner Karriere

Politik

Freispruch oder das Ende seiner Spitzenkandidatur: AfD-Rechtsaußen Björn Höcke steht heute vor Gericht, weil er mit Nazi-Diktion Wahlkampf gemacht haben soll. Er selbst will – wie stets – von nichts gewusst haben.

Eigentlich sind es nur drei Worte, um die es heute geht. Für den Angeklagten und die Hunderten, die vor dem Gericht demonstrieren, geht es aber um viel mehr: Vor zwei Jahren, im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt, stand Björn Höcke auf einer Bühne in Merseburg, und rief ins Publikum: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Heute sitzt der AfD-Rechtsaußenpolitiker dafür vor dem Richter. „Alles für Deutschland“ stammt nämlich von der Sturmabteilung (SA), dem paramilitärischen Kampfarm der NSDAP. 

Das will Höcke nicht gewusst haben, sagt er. Trotz abgeschlossenen Geschichtsstudiums.

Doppelbotschaften

Im Gerichtssaal in Halle wird deshalb mehr verhandelt als nur diese eine Aussage. Vor Gericht steht eine Strategie, die Höcke schon lange verfolgt: Er spricht in Codes, die nicht sofort zuordenbar sind, aber eine gewisse – sprich rechtsextreme – Klientel sofort versteht. 

Wenn er seine eigene Bewegung, den rechten „Flügel“ der AfD, etwa „Tat-Elite“ nennt, schwingt eine Botschaft mit – so nannte sich die SS selbst. Gleiches gilt für „Bewegungspartei“ (Hitler sagte, nur leicht verändert, „Partei der Bewegung“) oder für Höckes schon öfter formulierten Traum, dass „Deutschland erwacht“: „Deutschland erwache“ war bekanntlich die zentrale Parole der SA in der Weimarer Republik.

EPA/FILIP SINGER / POOL

Knapp 600 Demonstranten standen laut Polizei vor dem Gericht in Halle an der Saale

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Experten haben ihm das alles schon lange nachgewiesen. Jetzt stellt sich nur die Frage, ob das auch vor dem Richter hält. Denn zwischen politischer Provokation und der Verwendung von „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“, wie es im Gesetz heißt, besteht ein großer Unterschied: Wird Höcke verurteilt, droht ihm eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren. Fasst er mehr als sechs Monate aus, wird ihm das Wahlrecht aberkannt. Damit könnte er bei der Wahl in Thüringen im Herbst, wo er derzeit mit 30 Prozent auf Platz eins liegt, nicht mehr antreten.

Ob das seine Karriere tatsächlich komplett beenden würde, ist fraglich. Höcke präsentiert sich immer als unwissendes Opfer, wenn ihm Nähe zu NS-Regime vorgeworfen wird, das macht er auch jetzt. Kürzlich saget er, der Satz sein ein „Allerweltsspruch“, den schon die Telekom als Werbeslogan verwendet habe – das Unternehmen verklagte ihn. In den eigenen Reihen verschaffen ihm diese Doppelbotschaften aber Auftrieb, darum ist auch fraglich, ob eine Verurteilung seine Politkarriere tatsächlich beenden würde. Höcke war lange nur Taktgeber im Hintergrund, weil er der AfD-Führung immer als zu extrem galt. Das könnte er trotz Strafe bleiben.

Kleiner Sieg

Vier Tage lang wird nun über die Frage verhandelt, was Höcke in Merseburg getan hat oder nicht. Begonnen hat der Prozess mit einem kleinen Sieg für ihn, ein Teil der Anklage wurde abgespalten. Damit hätte bewiesen werden können, dass Höcke durchaus bewusst mit NS-Anklängen spielt: Gegenstand der Verhandlungen wäre ein Auftritt in Gera vor einigem Monaten gewesen. Dort rief er dem Publikum zu, dass er bald vor dem Richter stehe, wegen eines „rhetorischen Dreiklangs“ („Alles für unsere …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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