ÖVP will Strafmündigkeit für „Intensivtäter“ auf zwölf Jahre senken

Politik

Innenminister Karner und Verfassungsministerin Edtstadler stellten ersten Bericht ihrer Arbeitsgruppe zum Thema Jugendkriminalität vor.

Die ÖVP bleibt bei ihrer Forderung, die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre zu senken. Das erklärten Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) am Freitag bei der Präsentation des ersten Berichts einer Arbeitsgruppe zum Thema Jugendkriminalität. 

Die Gruppe wurde eingerichtet, nachdem Anfang März bekannt geworden war, dass rund 18 Burschen und junge Männer über Monate hinweg ein zwölfjähriges Mädchen missbraucht haben sollen.

Aus den Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe (beteiligt waren u.a. Innen-, Bildungs-, Familien-, Jugend- und Verfassungsministerium) leitet die ÖVP nun politisch folgende Maßnahmen ab: 

1. Strafmündigkeit: 

„Wir müssen die Strafmündigkeit senken, weil wir vielfach sehen, dass Straftaten von 12- oder 13-Jährigen derzeit konsequenzlos bleiben“, so Karner. Der Innenminister sprach in diesem Zusammenhang von „Intensivtätern“ und „schweren Straftaten“ wie schwere Körperverletzung, Vergewaltigung etc. 

Es gehe nicht darum, Kinder einzusperren, fügt Verfassungsministerin Edtstadler hinzu. Sondern darum, dass viele jugendliche Täter das System genau kennen – „und es ausnützen“. 

So sieht zumindest der Plan der ÖVP aus. Die Grünen haben bereits zu Beginn der Debatte im März erklärt, dass sie gegen eine solche Maßnahme sind.

Von einem Journalisten darauf angesprochen, sagte Karner, er sei „Optimist“ und überzeugt, dass sich die Vernunft durchsetzt. Nachsatz: „Wenn man von etwas überzeugt ist, dann muss man dafür kämpfen. Und das werden wir tun.“ Deshalb werde er diese Gespräche mit dem Koalitionspartner führen. 

2. Polizeiliche Regelbelehrung

Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, sollen sie zu einem verpflichtenden „Regelbelehrungsgespräch“ bei der Polizei geladen werden – in Begleitung der Eltern. Bei diesen Gesprächen soll über die Straftat und die Konsequenzen aufgeklärt werden. Dass die Eltern dabei sind, sei besonders wichtig, so Karner. Auch ihnen gegenüber solle verdeutlicht werden, was das bedeutet und welche Hilfsangebote es gibt. 

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Nicht-Teilnahme an diesem Gespräch soll sanktioniert werden, beispielsweise mit Geldstrafen für die Eltern. 

3. Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen für minderjährige Mehrfachtäter

Fallkonferenzen kennt man bereits aus dem Bereich des Gewaltschutzes. Dabei sitzen mehrere Institutionen – Polizei, Sozialarbeiter etc. – an einem Tisch und beraten über konkrete Fälle, die laufend beobachtet werden. 

Dieses Modell will Karner nun auch für minderjährige Mehrfachtäter umsetzen. 

+++ Der Artikel wird noch um die übrigen Maßnahmen ergänzt +++ 

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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