Warum der Innenminister keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehr will

Politik

„Es kann keine Grenzwerte für Suchtmittel geben, die per Gesetz verboten sind“, heißt es aus dem Innenministerium. Aber stimmt das auch?

Als Norbert Hofer und Herbert Kickl 2019 – kurz vor Bekanntwerden des Ibiza-Videos – ihren THC-Gesetzesentwurf einbringen, sagt die Volkspartei Stopp: Die Freiheitlichen hatten eine Novelle der Straßenverkehrsordnung präsentiert, die eine „Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen/Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtmittelkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden“ vorsah. Der Vorschlag besagt, bei einem Nachweis von THC beim Autofahrer diesen zu bestrafen, als wäre er volltrunken, als hätte man einen Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger lehnte das blaue Ansinnen ab und sprach sich – damals – für einen Grenzwert im Straßenverkehr aus.

Am Dienstag wurde bekannt, dass das ÖVP geführte Innenministerium einem Vorschlag des grünen Verkehrsministeriums auf einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut nicht folgen werden, es wird also keinen THC-Grenzwert geben. 

„Es kann keine Grenzwerte für Suchtmittel geben, die per Gesetz verboten sind“, sagt Innenminister Gerhard Karner.

Weltweit ändert sich allerdings das Verhältnis und der Umgang mit der psychoaktiven Hanfpflanze: Zuletzt hat Deutschland Cannabis-Konsum teillegalisiert und ist auf der Suche nach einem THC-Grenzwert für Autofahrer. Das haben viele andere EU-Staaten bereits gesetzlich implementiert: In Portugal gilt der Grenzwert von maximal 6 Nanogramm, in den Niederlanden sind es 5 Nanogramm, in Polen und Tschechien sind es 4 Nanogramm, in der Schweiz 3, in Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland und Finnland sind es 2 Nanogramm.

Keinen Grenzwert haben die meisten osteuropäischen Staaten, als auch Italien und eben Österreich. Bei uns gelten die Kriterien der Straßenverkehrsordnung, heißt es seitens der Polizei, „wonach ein Fahrzeug nur lenken darf, wer aufgrund der körperlichen und geistigen Verfassung ein Fahrzeug beherrschen und die geltenden Rechtsvorschriften befolgen kann“. Aus polizeilicher Sicht laute daher der Appell, keinesfalls ein Fahrzeug zu lenken, wer berauschende Mittel zu sich genommen hat (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder wer auch nur den Verdacht hat, berauscht zu sein (z.B. Restalkohol, Drogenkonsum vor gewisser Zeit, gewisse beeinträchtigende Medikamente). 

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Berauscht zu fahren ist nie ein Kavaliersdelikt, auch nicht bei Cannabiskonsum, hieß es aus dem Ressort von Innenminister Karner.

Allerdings: Eine Dunkelfeldstudie von 2019 ergab für Österreich, dass den (hochgerechneten) 177.000 Drogenlenkern (alle Arten von Suchtgift und Medikamenten) stehen 722.000 Alkohollenker gegenüber – auf vier Alkohollenker kommt somit ein Drogenlenker (Verhältnis 4 : 1).

Wahr ist aber auch: „Bis zu 40 Prozent aller 15 bis 24-Jährigen in Österreich haben mindestens einmal Cannabis konsumiert“, heißt es im Drogenbericht des Innenministeriums. 

Zudem kann man auch in Österreich legal Cannabis kaufen, das CBD, eine nicht psychoaktiven Substanz, die angeblich entspannt, enthält. Allerdings gesteht der Gesetzgeber zu, dass auch CBD-Cannabis eine geringe Menge des psychoaktiven THC beinhalten kann.

Ob man nach Konsum dennoch einen Pkw legal lenken darf? Das Innenministerium verweist einmal mehr auf die StVO – wonach man nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, wenn man berauscht ist. Feststellen wird das immer der Amtsarzt durch mehrere Tests, ein (freiwilliger) Blutest soll das Ergebnis dann bestätigen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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