Betriebliche Pensionsvorsorge: Diese wichtige Änderung kommt auf Sie zu

Wirtschaft

Die Bundesregierung arbeitet an einer betrieblichen Zusatzpension für alle (der KURIER berichtete). Sie soll das System „Abfertigung Neu“ ergänzen und mehr Renditen bringen. Warum? Weil für das veranlagte Geld der Abfertigung Neu eine Kapitalgarantie gilt, bei der Zusatzpension nicht. Wer mehr Risiko eingehen aber evtl. auch mehr Gewinn machen möchte, bekommt nach Gesetzesbeschluss (Herbst) bald die Option, umzusteigen. Doch wo liegt das Geld der Abfertigung Neu? Und wie viel summiert sich im Laufe eines Erwerbslebens? Adriana Mandl von der Arbeiterkammer Wien klärt auf.

KURIER: Seit über 20 Jahren gibt es die Abfertigung Neu in Österreich. Wie lautet die Basis des Konzepts?

Adriana Mandl: Der Arbeitgeber muss laut Gesetz einen Beitrittsvertrag mit einer Vorsorgekasse abschließen. In Unternehmen mit Betriebsrat wird diese durch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bestimmt. In Unternehmen ohne Betriebsrat wählt der Arbeitgeber selbst eine Kasse aus. Diese sind im Wesentlichen ähnlich und unterliegen der strengen Finanzmarktaufsicht.

Aus wie vielen Anbietern kann gewählt werden? 

Es gibt derzeit acht Vorsorgekassen. Von der GPA (Gewerkschaft, Anm.) gibt es eine sehr gute Broschüre, wo zu sehen ist, wie einzelne Vorsorgekassen in den vergangenen 20 Jahren performt haben. Es passiert zwar selten, aber manchmal haben Arbeitnehmer den Luxus, eine Vorsorgekasse vorschlagen zu dürfen. Dann empfehlen wir, sich diese Broschüre anzusehen und nach eigenem Ermessen zu entscheiden.

Bei mehreren Arbeitgebern im Laufe einer Erwerbskarriere ist es schwierig, einen Überblick zu behalten. Regelmäßig flattern Briefe von unterschiedlichen Anbietern mit dem aktuellen Kontostand hinein. 

Von jeder Vorsorgekasse kommt normalerweise einmal pro Jahr ein Brief, wo laufend über die Entwicklung des Guthabens informiert wird. Sonst wird man verständigt, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde oder ein Verfügungsanspruch besteht. Aber es ist eine Frage, die wir immer wieder gestellt bekommen. Bei der ganzen Papierflut verliert man schnell den Überblick.

  Aufsichtsrätin kritisiert: VW-Werksschließungen „keine Zukunftsstrategie“

Wie verschafft man sich einen Überblick? 

Ganz einfach ist, sich bei der ÖGK den sogenannten Auszug über betriebliche Vorsorge zu holen. Das geht bei jeder Servicestelle oder online über „MeineSV“, wo man sich mit der ID Austria einloggt. Der Datenauszug ist wie ein Kontoauszug. Er informiert, über welche Zeiträume die Abfertigung eingezahlt wurde, und in welche Vorsorgekassen.

Beiträge lassen sich zusammenlegen. Empfehlen Sie das?

Man kann sie zusammenführen und auf die Vorsorgekasse des aktuellen Arbeitgebers übertragen. Die Voraussetzung ist, dass Beiträge schon mindestens drei Jahre beitragsfrei ruhen. Das funktioniert mit einem Antrag und einer Kopie des Lichtbildausweises an die aktuelle Vorsorgekasse. Da gibt es auch einen Musterbrief auf unserer Homepage. Es ist einfach übersichtlicher und man muss sich nicht sorgen, dass irgendwas verloren oder vergessen wird.

Es steht eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge an. Auch bei der Abfertigung Neu gibt es Neuerungen. Eine betrifft die Kontozusammenführung. 

Im jetzigen Gesetzesentwurf ist eine automatische Zusammenführung der Konten vorgesehen. Die Vorsorgekassen werden vom Dachverband der Sozialversicherung informiert, wenn Konten vorliegen, wo nicht mehr eingezahlt wird, dann soll eine automatische Zusammenführung veranlasst werden. In Zukunft muss man sich also nicht mehr selbst kümmern, sondern es wird automatisch passieren. Was es aber sehr wohl geben wird, ist eine vierwöchige Widerspruchsfrist.

Ab wann soll die Neuerung in Kraft treten? 

Jetzt ist es in der politischen Koordinierung, es soll …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.