Einspruch gegen Anklage: Siegfried Wolf erhebt schwere Vorwürfe gegen WKStA

Politik

Der Industrielle Siegfried Wolf geht mit ungewöhnlicher Schärfe gegen die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor. In einem 25-seitigem Einspruch, der dem KURIER vorliegt, fordert Wolf die Zurückweisung der Anklageschrift vom 23. März oder die Einstellung des Strafverfahrens.   

Der zentrale Vorwurf lautet, die WKStA habe Anklage erhoben, obwohl „fundamentale Vorfragen bis heute nicht geklärt“ seien. Die Ermittlungen seien „unvollständig, zentrale Beweise nicht ausgewertet und entlastende Umstände ignoriert worden“.

„Ein Einspruchsgrund nach Paragraph  212 Strafprozessordnung liegt dann vor, wenn der Sachverhalt nicht soweit geklärt ist, dass eine Verurteilung nahe liegt“, argumentiert Wolfs Strafverteidiger Norbert Wess. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, in einer Hauptverhandlung jene Ermittlungen nachzuholen, die die Staatsanwaltschaft zuvor unterlassen habe.

Unlauteres Angebot

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag des Unternehmers  Wolf auf Steuernachsicht in Höhe von rund 630.000 Euro. Wolf brachte den Antrag 2018 bei einem Finanzamt ein. Zuständig war damals eine Finanzamtsleiterin, die ihrerseits mitten in einem Bewerbungsverfahren um die Leitung eines anderen Finanzamts stand.

Laut Anklage der WKStA soll Wolf der Beamtin bei einem Treffen auf der Autobahnraststation Guntramsdorf ein Angebot gemacht haben: Unterstützung bei ihrer Karriere gegen eine wohlwollende Entscheidung in seiner Steuersache. 
Die Finanzamtsleiterin genehmigte sechs Wochen nach dem ersten Treffen die beantragte Steuernachsicht. 
 

Laut Anklage soll Wolf im Gegenzug seine zugesagte Unterstützung eingelöst haben. Er soll auf den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss genommen haben – zugunsten der Finanzamtsleiterin und ihrer Karrierepläne. 

Kein Vermögensschaden?

Nach Darstellung der Anklage soll der Republik Österreich durch den Steuernachlass ein Vermögensschaden in Höhe von rund 630.000 Euro entstanden sein. Genau diese Prämisse bestreitet Wolf entschieden. 

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„Ohne rechtmäßige Abgabenschuld kann es keinen Schaden geben“, heißt es im Einspruch. Besonders schwer wiegt für Wolf der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft nachweislich noch ermittelt habe, während die Anklageschrift bereits fertiggestellt war. 

Noch im Jänner und Februar 2026 habe die WKStA in internen Amtsvermerken festgehalten, dass die Auswertung sichergestellter Daten – insbesondere des Laptops des verstorbenen Finanzbeamten Hubert W. – „noch nicht abgeschlossen“ sei. Gleichzeitig seien neue Dokumente aufgetaucht, darunter zwei Gedächtnisprotokolle des Finanzbeamten Hubert W., die Wolfs Darstellung stützen sollen. 

Wiederholt und systematisch unter Druck gesetzt

Auch sei Wolf im Zuge der Betriebsprüfung mehrfach mit einer möglichen Strafanzeige bei der WKStA konfrontiert und „wiederholt und systematisch unter Druck gesetzt“ worden, sollte er die Steuernachzahlung nicht akzeptieren.
Ein weiterer Kernpunkt des Einspruchs betrifft die Schadensfrage. 

Wolf verweist auf ein bereits im Ermittlungsverfahren vorgelegtes Gutachten des gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Karl Hengstberger. Dieses kommt zum Ergebnis, dass Wolf für seine sogenannten „Schweizer Einkünfte“ für die Jahre 2006 bis 2010 rund 5,2 Millionen Euro zu viel Einkommensteuer vorgeschrieben worden seien. Tatsächlich habe er insgesamt rund sieben Millionen Euro Steuern bezahlt. Unter diesen Umständen sei es „denklogisch ausgeschlossen“,  heißt es im Einspruch, dass eine spätere steuerliche Nachsicht einen Vermögensschaden der Republik begründen könne. 

Besonders brisant: Mit diesem Gutachten Hengstbergers habe sich die WKStA laut Einspruch „in keiner Weise auseinandergesetzt“. Es seien weder eigene Sachverständige beigezogen noch weitere Ermittlungen zur tatsächlichen Steuerlast veranlasst worden. 

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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