
Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) muss sich ab 19. Mai vor Gericht verantworten. Das berichtete orf.at am Freitag. Ihm und zwei Verantwortlichen des Glücksspielkonzerns Novomatic werden Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung vorgeworfen. Es geht um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG. Teil des Prozesses wird auch die „Causa Lebensversicherung“ sein.
In der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (CASAG) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung im Glücksspielbereich. Ermittelt wurde nach einer anonymen Anzeige seit Juni 2019. Der Vorwurf: Es soll eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, den der FPÖ nahestehenden Sidlo auf einem Ticket von CASAG-Miteigentümer Novomatic in den CASAG-Vorstand zu entsenden – obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u.a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.
Causa Lebensversicherung macht den Anfang
Bis die Causa Casinos im Prozess Thema wird, dürfte es aber dauern. Bisher wurden acht Verhandlungstage bis 2. Juli festgelegt, diese sind aber für eine andere Thematik vorgesehen, bestätigte Christoph Zonsics-Kral, Sprecher des Landesgerichts Wien gegenüber der APA. Eigentlich hätte sich Strache bereits Anfang März vor Gericht verantworten müssen. Dem Ex-Vizekanzler wird Untreue vorgeworfen. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die dafür da war, im Falle seines Ablebens seine Familie abzusichern. Dabei geht es um 300.000 Euro.
Der Prozess wurde jedoch aufgrund des weiteren Strafantrages abberaumt. Liegen gegen eine Person zwei Anklagen vor, müssen laut Strafprozessordnung beide in einer Hauptverhandlung und von einem Richter abgehandelt werden. Bei Strafanträgen der WKStA ergibt sich auch am Gericht eine Sonderzuständigkeit. Der konkrete Fall musste also einer Richterin oder einem Richter zugeteilt werden, der oder die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist.
Die für den Prozess ausgewählte Richterin wurde allerdings wegen des Anscheins der Befangenheit ausgeschlossen. Der Grund: Der Ehemann der Richterin, ein Anwalt, ist in einem Ermittlungsverfahren der WKStA als Verteidiger von Wiens Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus aufgetreten. Und Gudenus ist im nunmehrigen Prozess als Zeuge geladen, bestätigte Zonsics-Kral.
Source:: Kurier.at – Politik



