
Europa – und die ganze Welt – befinden sich wegen des Irankriegs und der sechswöchigen Sperre der Handelsstraße von Hormus in einer beispiellosen Energiekrise, befürchtet nicht nur die Internationale Energieagentur (IEA).
Kommende Woche will die EU-Kommission einen Notfallplan vorstellen, um die europäische Energieversorgung zu stabilisieren und die wirtschaftliche Belastung durch extrem hohe Preise abzufedern. Demnach soll unter anderem ein gemeinsamer Rahmen für die Besteuerung von Zufallsgewinnen erarbeitet werden, geplant ist zudem eine verstärkte Zusammenarbeit mit benachbarten Lieferanten, um die Importmengen zu erhöhen, wie auch ein Katalog für Energiesparmaßnahmen, um den Verbrauch von fossilen Brennstoffen kurzfristig zu senken.
Ökostrom-Ausbau
Und daheim? Eine Möglichkeit, sich resilienter gegen die Verwerfungen an den internationalen Energiemärkten zu machen, ist die Abkehr von Erdöl und Erdgas, die Transformation der Volkswirtschaften weg von den fossilen Energieträgern und der Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Die Bundesregierung ist sich der Not im Energiesektor bewusst – und irgendwie auch wieder nicht, zeigt sich bei einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände für Erneuerbare Energien – mit der IG Windkraft, der Photovoltaik Austria und dem Kleinwasserkraft-Verband. Gemeinsam mit rechtskundigen Verfahrensanwälten fassten sie ihre Kritik am derzeit verhandelten Erneuerbaren Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) am Freitag zusammen. Tenor des Medientermins: Es ist gut, dass ein Gesetz endlich vorliegt – beschleunigen wird das Gesetz den Ausbau von Ökostromanlagen in Österreich aber deutlich weniger als erhofft.
Ausbauziele gering und knapp
„Ich habe gelesen, dass die Nahost-Politik von Präsident Trump den Ökostromausbau forciert. Darauf will ich mich aber nicht verlassen“, scherzt Martina Prechtl-Grundnig vom Dachverband EEÖ. Sie wundert sich einerseits über die Ausbauziele, andererseits über die geplante Umsetzung. „Eine Beschleunigung ist so nicht ersichtlich. Das Problem für den Ausbau der Erneuerbaren liegt in der Bereitstellung von Flächen durch die Bundesländer. Das ist im Gesetz nicht ausreichend abgebildet“, sagt Prechtl-Grundnig. Florian Maringer vom Dachverband IG Wind bringt es auf den Punkt: „Kärnten hat 99,92 % der Landesfläche für Windenergie ausgeschlossen.“ Zudem hätten drei von neun Bundesländern – Salzburg, Oberösterreich und das Burgenland – etwa beim Ausbau der Photovoltaik die im EABG fixierten Ausbauziele für 2030 bereits erreicht. Und mit Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien hätten sich sechs von neun Bundesländern bereits höhere PV-Ausbauziele gesetzt, als im EABG verankert sind.
Zudem seien die Ausbauziele viel zu mager – geplant ist ein Ausbau bis 2030 von gerade einmal 27 Terawattstunden. Doch wenn das Gesetz erst 2027 in Kraft tritt, bleibt nicht viel Zeit. Besser wäre, Ausbauziele bis 2035 oder gleich bis 2040 zu fixieren.
Wo darf ausgebaut werden?
Solange die Bundesländer passende Beschleunigungsgebiete für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik schuldig blieben, könnten wichtige Beschleunigungsmechanismen des EABG gar nicht wirksam werden. Dennoch sieht Tatjana Katalan, auf Verwaltungs-, Energie- und Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwältin und Partnerin bei DORDA, auch den Bund in der Verantwortung: „Beschleunigungsgebiete sind der zentrale Hebel für die Energiewende. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern – doch es wird am Bund liegen, ausreichend sicherzustellen, dass die notwendigen Ausweisungen vorgenommen und Minderungsmaßnahmen so festgeschrieben werden, dass eine beschleunigte Projektumsetzung auch tatsächlich möglich ist.“
Derzeit wird das EABG im Parlament verhandelt, die Regierung braucht die Stimmen einer Oppositionspartei. Die FPÖ lehnt wesentliche Teile …read more
Source:: Kurier.at – Politik



