Pensionen: Arbeiten im Alter kann mehrere tausend Euro bringen

Politik

Das von der Regierung im Ministerrat präsentierte Paket zur Attraktivierung von Arbeit im Pensionsalter liegt nun auch in Gesetzesform vor. Gegenüber der Vorstellung ergeben sich im Begutachtungsentwurf keine wesentlichen Neuerungen. Zentral bleibt ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat. Dazu entfällt der Pensionsversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers. Laut Regierungsberechnungen lassen sich so mehrere Tausend Euro im Jahr einsparen.

Was die Sozialversicherung angeht, entfällt der Dienstnehmer-Anteil ab Inkrafttreten 2027 zur Gänze. Dies gilt sowohl für jene Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben als auch für jene, die nach Erreichung des Regelpensionsalters eine die Pflichtversicherung begründende Erwerbstätigkeit ausüben. Bei Selbstständigen wird der Arbeitnehmer-Anteil vom Gesamtbetrag abgezogen.

Bisher galt für Aufschieber als Anreiz, dass für bis zu drei Jahre jeweils nur der halbe Dienstnehmer- und Dienstgeberbeitrag bzw. der halbe auf die versicherte Person entfallende Beitrag zu entrichten war. Künftig ist der Arbeitgeber-Anteil voll zu leisten. Abgeschafft wird andererseits der besondere Höherversicherungsbetrag für erwerbstätige Pensionsbezieher. Das dabei ersparte Geld soll in Arbeitsmarkt-Maßnahmen fließen.

Transformationsfonds kommt

Konkret geht das Geld an einen vom AMS verwalteten Arbeitsmarkt-Transformationsfonds. Dabei sollen insbesondere die informationstechnische Transformation (z.B. Digitalisierungs-, KI- und Robotik-Einsatz) sowie die Dekarbonisierung (z.B. durch Ausbildungen im Bereich green jobs) arbeitsmarktpolitisch begleitet werden. Der Betrag für den Fonds wächst jährlich und soll 2029 schon 54,6 Millionen ausmachen.

Zweite wesentliche Neuerung für jene, die im Alter weiter arbeiten wollen, ist der neue steuerliche Aktivitätsfreibetrag. Dieser soll maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr bzw. bis zu 1.250 Euro im Monat betragen. Liegt das Einkommen darunter, kann der volle Betrag natürlich nicht angewendet werden.

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Aufschieber bevorzugt

Uneingeschränkt gilt die Begünstigung für Steuerpflichtige, die die Geltendmachung des Anspruchs auf Alterspension aufschieben. Gewisse Einschränkungen gibt es dagegen für jene, die neben dem Pensionsbezug weiter arbeiten. Männliche Personen müssen nämlich 480 Versicherungsmonate aufweisen, weibliche zunächst 408. Bei Frauen erhöht sich dann ab 2028 die Anspruchsvoraussetzung bis 2033 pro Jahr um zwölf Monate, sodass dann die gleichen Regeln wie für Männer gelten. 

Dieser Zeitraum wurde gewählt, weil 2033 auch die Angleichung des Pensionsalters abgeschlossen ist. Bei Alterspensionen, die als Teilpensionen in Anspruch genommen werden, entfällt das Erfordernis erworbener Mindestversicherungszeiten.

Gesamt können diese Maßnahmen durchaus einiges an Gewinn einbringen, wenn man Rechnungen der Regierung folgt. So würde etwa eine dazu verdienende Person, die neben einer Pension von 2.400 Euro etwa 1.250 Euro durch Arbeit lukriert, um 6.099 Euro im Jahr entlastet werden. Eine Person, die den Pensionsantritt aufschiebt, könnte mit einem Brutto-Einkommen von 4.000 Euro eine Einsparung von 7.269 Euro erzielen.

Die Begutachtungsfrist für das Gesetzespaket läuft bis 22. Mai. Damit könnte ein Beschluss im Nationalrat noch vor dem Sommer erfolgen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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