Darf der Nachbar die Fläche seines Parkplatzes vergrößern?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 18. Mai 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Vergrößerung eines Parkplatzes zulasten einer allgemeinen Fläche geht.  

FRAGE: Darf der Parkplatz eines Wohnungseigentümers zulasten einer Allgemeinfläche vergrößert werden?

Thomas Sochor: Die eigenmächtige Vergrößerung eines im Wohnungseigentum stehenden Parkplatzes zulasten einer Allgemeinfläche, etwa eines allgemeinen Weges, ist unzulässig. 

Beim Zugangsweg handelt es sich um einen allgemeinen Teil der Liegenschaft, über den kein einzelner Wohnungseigentümer alleine verfügen kann. Eine Vergrößerung des Parkplatzes eines Wohnungseigentümers stellt sowohl eine bauliche Veränderung als auch eine Widmungsänderung der Fläche dar. 

Diese bedarf der Zustimmung sämtlicher übrigen Wohnungseigentümer. Ohne diese Zustimmung ist die eigenmächtige Maßnahme rechtswidrig und Sie können die Beseitigung und Unterlassung fordern. 

Allenfalls ist gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – betreffend Besitzstörung, Unterlassung und der Beseitigung.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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