
Rund 100.000 der farbigen Kunststoffbecher kamen am vergangenen Wochenende beim Song Contest und den Side-Events der Veranstaltung, etwa beim Public Viewing am Wiener Rathausplatz, zum Einsatz. Hergestellt wurden sie komplett aus Resten von Leichtverpackungen aus dem Gelben Sack und der Gelben Tonne, die üblicherweise verbrannt werden. Möglich wurde dies durch ein von der Altstoff Recycling Austria (ARA) entwickeltes Verfahren, das die lebensmitteltaugliche Wiederverwertung von Kunststoffresten ermöglicht.
Jetzt sind die Becher genauso wie die Eurovisions-Großveranstaltung in Wien Geschichte. Sie werden wohl wieder eingeschmolzen werden. Fünf bis zehn Mal könne das Kunststoffrecyclat noch wiederverwertet werden, bis die Molekülketten nicht mehr lang genug seien, sagt ARA-Vorstand Thomas Eck.
Die Halblitergefäße sind ein Vorzeigebeispiel für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Rund fünf Tonnen an natürlichen Rohstoffen konnten dadurch eingespart werden. Das Upcycle genannte, patentierte Verfahren der ARA soll helfen, die hochgesteckten EU-Ziele beim Recycling von Kunststoffverpackungen zu erreichen, sagt ARA-Vorstand Harald Hauke.
Investitionen in neue Anlagen
In großem Maßstab genutzt werden soll es in einem neuen Recyclingwerk im oberösterreichischen Ennshafen, in das die ARA 40 Millionen Euro investiert. Der Spatenstich erfolgte im April, 2027 soll es in Betrieb gehen. Weitere 60 Millionen Euro flossen ebenfalls in Ennshafen in eine Hightech-Sortieranlage für Kunststoff- und Metallverpackungen. Dort kann die Hälfte der in Österreich jährlich in Haushalten anfallenden Menge an Verpackungsabfällen von 200.000 Tonnen verarbeitet werden.
Hadern mit Verpackungsverordnung
Die Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bereiten den ARA-Vorständen Kopfzerbrechen. Die Verordnung ist zwar ab dem 12. August in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig. Vieles sei aber noch unklar, kritisieren sie. Vorgaben und Anreize zur recyclingfähigen Gestaltung von Verpackungen seien ebenso ausständig wie Berechnungsmethoden dazu. Bis Anfang 2028 seien noch Anpassungen möglich.
Ein „Konstruktionsfehler“ der Verordnung sei auch, dass Sammel- und Recyclingquoten bereits seit dem vergangenen Jahr gelten, die Verwendung des Materials aber erst fünf Jahre später verpflichtend vorgeschrieben sei, sagt Hauke. Er spricht von „massiven Unsicherheiten“. Damit die Verordnung umgesetzt werden könne, brauche es klare Vorgaben: „Umstellungen bei Verpackungen dauern Jahre und bedingen hohe Investitionen.“
Quote erreicht
Die in der Verordnung vorgegebene Steigerung der Recyclingquote für Kunststoffverpackungen aus Haushalten auf 50 Prozent konnte die ARA im vergangenen Jahr erfüllen. Dazu hat auch die Umstellung auf die gemeinsame Sammlung von Metall und Kunststoff beigetragen.
Österreichweit stiegen die Sammelmengen trotz des Wegfalls durch den Plastikpfand um 7 Prozent. In Wien betrug der Zuwachs sogar 14 Prozent, in Tirol 10 Prozent und in Vorarlberg 8 Prozent
Offene Fragen auch beim Textilrecycling
Auch bei dem in der EU geplanten verpflichtenden Textilrecycling ist für die ARA-Chefs noch vieles offen. Bis Mitte 2027 muss die neue Abfallrichtlinie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Immerhin rund 200.000 Tonnen Textilabfälle sollen ab 2028 getrennt gesammelt und recycelt werden.
Erste Sortierversuche zeigen laut der ARA bereits vielversprechende Ergebnisse. Abnehmer für Fasern werden noch gesucht. Denn weder in Österreich noch in der EU gibt es eine nennenswerte Textilindustrie. Auch beim Recycling ist vieles noch unklar.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



