
Die ÖVP hat die Diskussion um eine steuerfreie Aktienveranlagung zur Stärkung der privaten Altersvorsorge erneut angestoßen. Nach einer Mindestbehaltefrist von beispielsweise zehn Jahren soll die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kursgewinne entfallen, so der Vorschlag. Unter den Koalitionspartnern kann sie dabei auf die Unterstützung der Neos zählen, während die SPÖ eine KESt-Befreiung ausschließt. Allgemein will die Regierung das Pensionssystem auf breitere Beine stellen.
Man wolle jenen, die privat vorsorgen wollen, eine entsprechende Unterstützung geben, sagte Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) zuletzt in mehreren Medieninterviews. Der Vorschlag: Nach Ablauf einer Mindestbehaltefrist sollen Kursgewinne bei Aktien von der KESt (aktuell 27,5 Prozent) ausgenommen werden. Bis 2011 gab es bereits eine derartige Regelung, damals mit einer Behaltefrist von einem Jahr, was langfristiges Investieren gegenüber kurzfristiger Spekulation bevorzugen soll.
SPÖ: „Das machen wir nicht“
Auf wenig Gegenliebe stößt der Vorschlag der Volkspartei beim zweitgrößten Koalitionspartner, der SPÖ. „Das machen wir nicht“, heißt es von Seiten des SPÖ-Parlamentsklubs zur APA. Der Vorschlag einer KESt-Befreiung koste sehr viel Geld und bringe nur sehr wenigen einen Vorteil. Der politische Fokus solle auf der Steuerentlastung für Arbeitseinkommen anstatt für Kapital und Vermögen liegen.
Kritik an einer KESt-Befreiung äußerte auch Wifo-Ökonom Thomas Url gegenüber der ORF-Sendung „ZIB 1“ am Sonntag. Förderwürdig seien Produkte, die am Ende einer Laufzeit eine Rente auszahlen, sagte der Experte. Das sei auch das, was für eine Altersvorsorge wichtig sei.
Begrüßt wurde die Idee dagegen von den Neos. Die Partei hat sich laut deren Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer schon immer für eine Wiedereinführung der Steuerbefreiung nach einer Behaltefrist starkgemacht. „Sie ist längst überfällig und ein wichtiger Hebel für eine attraktivere private Altersvorsorge“, erklärte er gegenüber der APA. Darüber hinaus solle langfristiges Wachstum gefördert werden. Daher liege der Fokus auf einer Befreiung der KESt auf Wertsteigerungen, wovon neben der privaten Altersvorsorge auch europäische Gründer und Start-ups profitieren würden. Man sei jedoch auch offen für eine Steuererleichterung für Gewinnausschüttungen, etwa für einen jährlichen Freibetrag für Dividenden- und Zinszahlungen.
Regierung für Stärkung der zweiten und dritten Pensionssäule
Grundsätzlich einig ist man sich in den Regierungsparteien, dass das Pensionssystem auf breitere Beine gestellt werden soll. Auch bei der zweiten Säule, der betrieblichen Altersvorsorge, liegt Österreich beim Anteil am Geldvermögen privater Haushalte hinter Ländern wie den Niederlanden oder Deutschland, so ein aktueller Bericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Nun soll die zweite Säule mit den im April beschlossenen Änderungen bei der „Abfertigung neu“ gestärkt werden.
Bezüglich einer Unterstützung der privaten, dritten Säule bleibt die Koalition im Regierungsprogramm hingegen sehr vage. Hier heißt es lediglich, dass für die zweite und dritte Säule des Pensionssystems eine „Weiterentwicklung notwendig“ sei und dass die Performance des Pensionssystems im internationalen Vergleich geprüft werden solle.
Mögliche Vorbilder gäbe es unter anderem im europäischen Umland. In einem APA-Gespräch verwies ÖVP-Finanz-Staatssekretärin Eibinger-Miedl kürzlich auf die Nachbarländer Slowenien, Deutschland, Ungarn und Tschechien, wo es bereits KESt-Begünstigungen gebe. Im neuen deutschen Modell der Frühstart-Rente, das von der SPD mitgetragen wird, etwa fallen auf Erträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase keine Steuern an. Sie werden somit nicht endgültig steuerfrei gestellt, sondern erst bei der Auszahlung ab dem Renteneintritt besteuert, wodurch der Zinseszinseffekt besser zum Tragen …read more
Source:: Kurier.at – Politik



