
Neben der Reform des Wehrdienstes hat sich die Regierung bei ihrem Sommerministerrat, der heute in Salzburg abgehalten wurde, auch auf ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige geeinigt und einen Entwurf in Begutachtung geschickt.
„Ich halte das für einen richtigen und wichtigen Schritt, um Kinder und Jugendliche besser vor problematischen Inhalten zu schützen“, sagte ÖVP-Kanzler Christian Stocker im Anschluss an die Sitzung vor Journalisten. Auch dieses Gesetz soll – neben der Wehrdienstreform – einen Beitrag zur Sicherheit im Land leisten: „Weil wir unser Land nicht nur lebens-, sondern auch liebenswert halten wollen.“
SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler erklärte, er sei froh darüber, dass die Regierung diesen Schutz in Österreich auf die Reihe gebracht habe: „Wir kennen die schädlichen Auswirkungen dieser Plattformen. Kinder haben ein Recht darauf, von der Politik geschützt zu werden.“ Das bedeute, dass man auch Schulen und Eltern mit dieser Aufgabenstellung nicht allein lasse.
„Die Plattformen behaupten, sie könnten die Masse an Inhalten nicht kontrollieren, aber worauf wir bestehen, ist, dass zumindest Unter-14-Jährige vor süchtig machenden Funktionen der Plattformen geschützt werden“, erklärte Babler. Beispiele sind das „Endlos-Scrollen“, das automatische Abspielen von Videos, aber auch die Vermittlung von problematischen Vorbildern, die auf sozialen Medien posten, was sie wollen.
Welche Plattformen betroffen sind
Weitere Details nennen Babler und Stocker nicht, vergangene Woche hatte der zuständige ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll aber bereits Einblicke in das neue Verbot gegeben:
Welche Plattformen betroffen sind, hänge von der Funktionsweise ab, sagte Pröll. Eine „taxative Aufzählung“ gebe es im Gesetz nicht. Aus jetziger Sicht sei nur klar, dass TikTok, Instagram, Snapchat und YouTube unter das Verbot fallen sollen, WhatsApp und ähnliche Messengerdienste nicht.
Wie die Altersgrenze funktioniert? Über das Programm eines „zertifizierten Drittanbieter“ sollen sich Jugendliche bei der Registrierung auf einer Plattform ausweisen müssen. Gegenüber der jeweiligen Plattform muss der Drittanbieter dann nur weitergeben, ob die registrierte Person über 14 Jahre alt ist.
Verstoßen Plattformen gegen die Altersgrenze, dann drohen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes – die Strafen könnten also in die Milliarden gehen.
Source:: Kurier.at – Politik



