
Beim Handel lassen die neuen EU-Regeln für Verpackungen die Alarmglocken schrillen. Denn bereits ab dem heutigen Tag müssen Händler, wenn sie etwa neue Verpackungen mit ihrem Logo direkt an Kunden verschicken, zusätzliche Verpflichtungen erfüllen.
Sie müssen Dokumentationen zum Verpackungsmaterial vorlegen. Kommt es mit Lebensmitteln in Kontakt, müssen sie auch die Unbedenklichkeit nachweisen. Die Unterlagen und das Wissen dazu stehen den Händlern aber meist gar nicht zur Verfügung, kritisiert Branchenvertreter Alexander Smuk von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Das Ziel der Verordnung sei grundsätzlich begrüßenswert, die Umsetzung sei jedoch gänzlich misslungen, sagt Smuk. Brüssel schicke die Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos, meint auch Rainer Will, Obmann des Handelsverbandes.
Bevollmächtigter verpflichtend
Werden Waren direkt an Kunden im EU-Ausland verschickt und verfügen Händler dort über keine Niederlassung, müssen sie in jedem EU-Land, in das sie liefern, außerdem einen Bevollmächtigten ernennen, der dort u. a. als Ansprechpartner für die Behörden fungiert.
In einigen Ländern sei das im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und der Meldung von Verpackungsmengen an Entsorger bisher schon vorgesehen gewesen, heißt es aus der Wirtschaftskammer. Das habe aber in vielen Fällen nicht funktioniert und für Probleme gesorgt, jetzt komme das System flächendeckend in allen Mitgliedsstaaten.
Nachteile für Kleine
Ein derartiger Bevollmächtigter könne mehrere hundert Euro pro Jahr kosten, heißt es aus der WKO. Die Erschließung neuer Märkte werde für viele kleine Betriebe de facto unmöglich.
Fixkosten für die Einhaltung der Vorgaben könnten rasch höher sein als der Umsatz, den ein kleiner österreichischer Händler in einem anderen EU-Land erzielt, kritisiert auch Handelsverbandsgeschäftsführer Will: „Der Binnenmarkt wird ad absurdum geführt.“
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



