
Neun von zehn Österreichern ärgern sich laut einer aktuellen Umfrage der Unternehmensberater von PwC über zu große Verpackungen, fast jeder Zweite stößt sich an der Menge der Verpackungsabfälle, die im eigenen Haushalt anfallen, und knapp 40 Prozent ist unklar, wie bestimmte Verpackungen entsorgt werden sollen. Die neue Verpackungsverordnung der EU nimmt sich der Problematik an. Ab heute, Mittwoch, kommen die ersten Regelungen zur Anwendung. Der KURIER fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Warum gibt es eine neue Verpackungsverordnung?
Fast 80 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle fielen nach den zuletzt verfügbaren Zahlen 2023 in den 27 EU-Mitgliedsstaaten an. Pro Kopf sind das immerhin 173 Kilogramm. Mit der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) soll Verpackungsmüll reduziert und sichergestellt werden, dass Verpackungen wiederverwertet werden können. Bis 2030 sollen die Verpackungsabfälle um fünf Prozent zurückgehen. Bis 2040 sollen es bereits 15 Prozent sein. Betroffen sind alle Verpackungen von Verkaufs- bis zu Transportverpackungen, unabhängig vom Material. Mit EU-weit einheitlichen Regeln will man auch Wettbewerbsverzerrungen beseitigen.
Was ändert sich durch die Verordnung unmittelbar?
Unmittelbar werden Konsumenten von der Neuregelung nicht allzu viel merken. Mit dem heutigen 12. August gilt lediglich, dass Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, einen Grenzwert bei sogenannten Ewigkeitschemikalien oder PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) nicht überschreiten dürfen. Ist das dennoch der Fall, dürfen sie in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Davon sind etwa auch Pizzakartons betroffen, die nur noch sehr geringe Mengen der schädlichen Chemikalien enthalten dürfen. Erzeuger und unter Umständen auch Händler müssen mit Konformitätserklärungen und Dokumentationen sicherstellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Bei heimischen Händlern schrillen deshalb auch bereits die Alarmglocken.
Was ändert sich in den nächsten Jahren?
Die großen Veränderungen durch die EU-Verordnung folgen schrittweise bis 2030 und darüber hinaus.
Mehrwegverpackungen Ab Februar 2027 müssen Gastronomiebetriebe mitgebrachte Behälter für Take-away grundsätzlich füllen, sofern das mit Hygiene- und Sicherheitsregeln in Einklang gebracht werden kann. Ein Jahr später, ab Mitte Februar 2028, müssen Anbieter von Speisen und Getränken bei der Mitnahme zusätzlich eine Mehrwegoption anbieten. Später soll es auch verbindliche Mehrwegquoten geben.
Einheitliche Kennzeichnung Ab 12. August 2028, also in zwei Jahren, sollen EU-weit einheitliche Piktogramme die Mülltrennung erleichtern. Die auf Packungen angebrachten Symbole zeigen an, in welche Mülltonne die jeweilige Verpackung gehört. Die gleichen Symbole werden auch auf Sammelbehältern angebracht.
Aus für Obst in Plastik Unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm darf ab 1. Jänner 2030 nicht mehr in Einwegverpackungen aus Kunststoff verkauft werden. In Plastik gewickelte Paradeiser, Gurken oder Paprika, Himbeeren oder Erdbeeren in Kunststoffschalen oder Zitronen und Zwiebel in kleinen Netzen soll es dann nicht mehr geben. Ausnahmen sind nur für besonders empfindliche Waren vorgesehen.
Aus für Portionsverpackungen Ebenfalls ab 1. Jänner 2030 dürfen auch Portionsverpackungen, etwa für Marmelade, Zucker oder Butter, nicht mehr angeboten werden. Beim Frühstücksbuffet im Hotel werden sich die Gäste dann aus Dosierspendern oder Gläsern bedienen müssen.
Leerraumbegrenzung Im Online-Handel dürfen ab 1. Jänner 2030 Verpackungen höchstens 50 Prozent Leerraum aufweisen. Füllstoffe werden in die Berechnung miteinbezogen.
Vorgaben für Recycling Ab 2030 müssen Verpackungen generell stärker recyclingfähig sein und auch selbst Recyclate beinhalten.
Wie werden sich Verpackungen verändern?
Die neuen Vorgaben für …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



