Regierung plant Überwachung verschlüsselter Kommunikation: Was jetzt auf uns zukommt

Politik

Die Bundesregierung plant eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse – jetzt liegt der entsprechende Gesetzesentwurf vor: Künftig soll „durch Einbringen eines Programms in ein Computersystem“ möglich sein, auch verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Signal und WhatsApp sind etwa verschlüsselt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Ermittlungsbehörden die Programme einschleusen dürfen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Das Ziel: Gefahren für die öffentliche Sicherheit im Vorfeld erkennen und abwehren.

Streit um den Begriff „Staatstrojaner“

Während etwa die Neos ihre Zustimmung zu dem Gesetz noch davon abhängig machen, welche Software als „Trojaner“ (stv. Klubchef Niki Scherak) zur Anwendung kommen, lehnt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) den Begriff „Trojaner“ ab. Im landläufigen Sinne versteht man unter Staatstrojaner eine spezielle Software, die – meist unbemerkt – auf dem Gerät eines Verdächtigen installiert wird, um etwa verschlüsselte Nachrichten mitlesen zu können.

Egal, ob „Trojaner“ oder nicht: Laut Gesetzesentwurf sollen die Maßnahmen vor allem dann zum Einsatz kommen, wenn eine schwere Straftat droht und klassische Überwachungsmethoden wie Observation oder Datenabfragen nicht ausreichen.

Strenge Voraussetzungen für den Einsatz

Laut dem geplanten Gesetz darf der Staatstrojaner nur unter strengen Bedingungen eingesetzt werden:

Die Direktion hat eine Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichtes einzuholen.

Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und darf nur erfolgen, wenn andere Ermittlungswege (etwa klassische Observation oder Auslesen nicht verschlüsselter Kommunikation) ausgeschöpft oder aussichtslos sind.

Es muss eine konkrete Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung oder die innere Sicherheit bestehen.

Der Einsatz darf nur erfolgen, wenn die Obergrenze der Strafandrohung bei mindestens zehn Jahren liegt oder eine entsprechende Gefährdungslage gemäß Strafgesetz gegeben ist.

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Die Ermittlung muss sofort beendet werden, sobald die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten

Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz mehrstufige Kontrollmechanismen vor. Bevor ein Staatstrojaner eingesetzt wird, muss:

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) den Innenminister informieren.

Der Rechtsschutzbeauftragte innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen, ob das eingesetzte Programm den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Erst nach Ablauf der Frist oder nach Vorliegen der Stellungnahme darf die Maßnahme starten.

Diese Kontrollinstanz soll sicherstellen, dass der Einsatz technisch wie rechtlich einwandfrei ist.

Der erste Anlauf für den Bundestrojaner scheiterte vor dem VfGH

Das Vorhaben ist heikel: Bereits Türkis-Blau führte einen sogenannten „Bundestrojaner“ ein, der allerdings nie zur Anwendung kam. Dieser wurde nämlich von SPÖ und Neos angefochten und 2019 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt. Der VfGH sah einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Überwachten. Der VfGH forderte zudem eine begleitende, effektive – mit entsprechenden technischen Mitteln und personellen Ressourcen ausgestattete – und unabhängige Aufsicht.“ Die Begutachtungsfrist endet am 3. Juni.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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