Teilzeit: Arbeitgeber wollen Einbindung bei Recht auf Stundenerhöhung

Politik

Die Arbeitgeberverbände der privaten Sozial- und Gesundheitsbranche (IAFW) fordern bei dem von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) ins Spiel gebrachten Rechtsanspruch auf Stundenerhöhung bei Teilzeitkräften eine Einbindung in einen allfälligen Reformprozess. Man begrüße den Vorstoß, allerdings sehe man eine solche Regelung „am besten auf Ebene der Kollektivverträge aufgehoben“. Schumann schwebt hingegen ein Rechtsanspruch vor, wie sie vergangene Woche erklärte.

Der Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW) verwies am Mittwoch in einer Aussendung darauf, dass man als Arbeitgeber-Vertretung gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen die Kollektivverträge für die private Sozial- und Gesundheitsbranche verhandle. Man vertrete damit rund 161.000 Beschäftigte in Österreich.

Vor diesem Hintergrund fordere der Verband, bei arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzesvorhaben „als gleichwertiger Sozialpartner anerkannt und frühzeitig in die Ausarbeitung eingebunden zu werden“.

IAFW-Vorsitzende: Aufstockung oftmals Wunsch

„In der Sozialwirtschaft ist der Wunsch vieler Mitarbeiter:innen nach einer Aufstockung ihrer Arbeitszeit seit Jahren gelebte Praxis“, erklärt Yvonne Hochsteiner, Vorsitzende des IAFW. „Wir haben dieses Prinzip bereits in vielen unserer Kollektivverträgen verankert.“

Man sehe in den Kollektivverträgen ein „bewährtes Instrument“, das sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den betrieblichen Erfordernissen Rechnung trage. Gerade in der Sozialwirtschaft seien flexible Lösungen erforderlich, da Arbeitszeiten häufig von den Bedürfnissen der Klienten und Klientinnen, Finanzierungsvorgaben und regionalen Rahmenbedingungen abhängen würden.

„Wir unterstützen das Ziel, Teilzeitbeschäftigten bessere Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Arbeitszeit zu geben“, betonte auch Alexander Bodmann, Mitglied im IAFW und Vizepräsident der Caritas Österreich. Eine „starre gesetzliche Regelung“ würde aber „den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Branchen nicht ausreichend gerecht werden“. Kollektivverträge würden praxisnahe und branchenspezifische Lösungen ermöglichen. Daher fordert er die Einbeziehung des IAFW in die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes.

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Expertise des IAFW als Sozialpartner müsse genutzt werden

Hochsteiner unterstrich auch die Bedeutung der Sozialpartnerschaft bei geplanten Gesetzesänderungen: „Der private Sozial- und Gesundheitsbereich wird nicht von der Wirtschaftskammer vertreten. Somit fehlt die Expertise nicht nur eines wesentlichen Teiles der Wirtschaft, sondern auch einer Branche in der überwiegend Frauen beschäftigt werden.“ Sollten gesetzliche Änderungen vorbereitet werden, sei es daher essenziell, „die Expertise des IAFW als Sozialpartner zu nutzen“.

Der IAFW bündelt eine Reihe von Arbeitgeberverbänden, darunter jenen der Diakonie Österreich, der SOS-Kinderdörfer, der Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg und die Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten-und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs. Vertreten sind im IAFW auch das Österreichische Rote Kreuz, die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und der Verein karitativer Arbeitgeber*innen (Caritas KV).

Schumann: Thema in Budgetverhandlungen einbringen

Schumann hatte vergangene Woche erklärte, sie trete für eine Einführung eines gesetzlich verankerten Anspruchs auf Stundenerhöhung bei Teilzeitkräften ein. Sie wolle dieses Thema aktiv in die Bundesregierung und die derzeitigen Budgetverhandlungen einbringen, hieß es. Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, sollen demnach künftig einen klar geregelten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit erhalten, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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