„Sehr negativ aufgefallen“: Urteil zu Peterlik-Prozess in Kürze

Politik

Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht gegen den Ex-Generalsekretär in Karin Kneissls (FPÖ) Außenministerium ist am Mittwoch fortgesetzt worden. 

Johannes Peterlik soll ohne Erfordernis einen als „geheim“ klassifizierten Bericht u.a. zum Nervengift Nowitschok angefordert und Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott interne Dokumente zugänglich gemacht haben. Als Zeuge schilderte ein Ex-Militärberater diplomatische Verstimmungen nach dem Vorfall.

Konkret soll Peterlik, der unter der von der FPÖ nominierten Außenministerin Kneissl zum Generalsekretär aufgestiegen war, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag im Jahr 2018 im britischen Salisbury, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte, angefordert haben. 

Die Nowitschok-Formel landete schließlich bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein dürfte. Eine Schiene von Peterlik zu Marsalek ist nicht belegbar. Den Anklägern zufolge soll Peterlik im Oktober 2018 aber Ex-BVT-Chefinspektor Ott mehrere OPCW-Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen gezeigt und diesen abfilmen haben lassen.

Zeuge: „Wir sind da schon sehr negativ aufgefallen“

Zu Beginn war am Mittwoch ein ehemaliger Militärberater an der österreichischen Botschaft in Den Haag – von wo das Originaldokument angefragt wurde und ans Außenministerium übermittelt wurde – als Zeuge geladen. Zuerst schilderte er, dass klassifizierte Dokumente in Österreich nicht neu klassifiziert werden müssten: „Geheim ist geheim. Das (Neuklassifizierung, Anm.) würde auch keinen Sinn machen.“

Zum konkreten Vorfall sagte er, dass die in der Financial Times veröffentlichten Deckblätter „relativ einfach“ Österreich zuordenbar gewesen seien. Danach habe die Botschaft Kontakt mit der OPCW als auch britischen Vertretern aufgenommen. Der Vorfall sei für die Botschaft in Den Haag „höchst unangenehm“ gewesen. „Wir sind da schon sehr negativ aufgefallen“, beschrieb er die Auswirkungen des Vorfalls.

  Wiederkehr: "Sechsjährige Volksschulen in dieser Legislaturperiode"

Die Briten hätten keine OPCW-Untersuchung verlangt. Diese hätte „nur den Russen“ geholfen, so der Zeuge. Man hätte die OPCW und London über die in Österreich getätigten Maßnahmen informiert, damit waren diese laut ihm zufrieden. Ohne diese Maßnahmen wäre der Vertrauensverlust wohl „massiv“ gewesen, im schlimmsten Fall hätte Österreich keine klassifizierten Dokumente mehr erhalten können. Diese „intensive Phase“ mit zahlreichen Gesprächen, um an der Vertrauensbasis zu arbeiten, hätte „rund ein Jahr“ gedauert. Ob Russland auch Zugang zu den OPCW-Dokumenten gehabt habe? „Selbstverständlich“, sagt er. Russland sei auch Mitglied der OPCW. Über die Motivation der Russen könne er nichts sagen.

Involviert in die Aufarbeitung des Vorfalles war dann Peterliks Nachfolger, Peter Launsky-Thieffenthal. Seine Aufgabe sei es gewesen, dass die korrekte Vorgehensweise eingehalten werde, sagte er heute als Zeuge befragt. Der mittlerweile pensionierte Spitzenbeamte sagt, dass er von diesem Sachverhalt erst aus diesem Verfahren erfahren habe. Die Ergebnisse der Untersuchungen im Haus seien an Peterlik unter seinem Beisein kommuniziert worden, darüber hinaus habe er mit Peterlik aber nicht über den Themenkomplex gesprochen. Als Generalsekretär hatte Launsky-Tieffenthal nie mit OPCW-Dokumente zu tun gehabt, auch hätte er nie klassifizierte Dokumente angefordert.

Russischer Vizeminister kommt nicht

Die Staatsanwaltschaft hätte heute gerne noch den früheren russischen Botschafter in Österreich, Dmitrij Ljubinskij, als Zeuge geladen. Dieser hätte Peterlik am Rande eines Gesprächs mitgeteilt, dass es einen Bericht der OPCW gebe, wonach Russland mit dem Giftanschlag nichts zu tun habe, erklärte Peterlik und begründete darin …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.