Zusatzpension für alle: Regierung reformiert betriebliche Vorsorge

Politik

Die betriebliche Altersvorsorge macht derzeit lediglich vier Prozent der Pensionsbezüge in Österreich aus. Nun wir die sogenannte zweite Säule im Pensionssystem auf Drängen der Neos reformiert. Details hat die Bundesregierung am Mittwoch nach dem Ministerrat präsentiert. Was ändert sich?

Zugang zu einer Mitarbeiter-Vorsorge, der Abfertigung Neu, hatten bereits bisher alle. Arbeitgeber sind verpflichtet, 1,53 Prozent des Bruttogehalts in Vorsorgekassen einzuzahlen. Die Abfertigung Neu wurde 2003 eingeführt. Bis 2023 lag die durchschnittliche Jahresinflation bei 2,3 Prozent – während die durchschnittliche Rendite der Kassen zwischen lediglich 1,98 und 2,5 Prozent lag, teilweise also sogar unter der Inflation. 

Das liegt unter anderem an der „Kapitalgarantie“: Die Kassen sind verpflichtet, eingezahlte Beiträge wieder auszuzahlen, weshalb sie besonders konservativ veranlagen – etwa in Staatsanleihen. Zudem kann man sich das angesparte Geld aus der Abfertigung Neu bei einem Jobwechsel ausbezahlen lassen. Auch diese Option nutzen aufgrund der überschaubaren Rendite viele.

Generalpensionskassenvertrag

Zentraler Punkt der Reform: Künftig können alle Arbeitnehmer dank eines „Generalpensionskassenvertrags“ ihre Abfertigung in eine Mitarbeitervorsorgekasse übertragen, die parallel zur Abfertigung Neu existiert. Derzeit haben nur 25 Prozent der unselbstständig Beschäftigten in Österreich Zugang zu so einer betrieblichen Zusatzvorsorge.

Es handelt sich um eine freiwillige Option. Arbeitnehmer müssen das selbst bei der Vorsorgekasse beantragen – die sie wiederum über die Vor- und Nachteile informieren müssen. Die Abfertigung Neu bleibt indes bestehen. 

Neues Modell: Hoffnung auf höhere Rendite

Der Unterschied zur Abfertigung Neu: Im neuen Modell wird das Geld längerfristig ohne Kapitalgarantie veranlagt. Zudem steht es den Arbeitnehmern erst bei Pensionsantritt zur Verfügung. Es kann als Einmalbetrag ausbezahlt, aber auch in eine Pensionskasse oder Lebensversicherung übertragen werden. Die Möglichkeit einer früheren Auszahlung soll nur in „Härtefällen“ bestehen.

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Welchen Vorteil hat das neue Modell? 

Da die Beträge längerfristiger und weniger konservativ veranlagt werden, wäre bei einer Entwicklung des Kapitalmarkts wie in den vergangenen Jahrzehnten mit deutlich höheren Renditen zu rechnen. Basis für die Veranlagung ist ein „Lebenszyklusmodell“: Bei Jüngeren veranlagt ein Fondsmanager aggressiver, kurz vor Pensionsantritt dann immer sicherer.

„In Zukunft kann jeder selbst entscheiden, ob die vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträge in ein Vorsorgeprodukt mit höheren Ertragschancen angelegt werden sollen. Mit dem Generalpensionskassenvertrag ermöglichen wir darüber hinaus allen eine Zusatzpension“, sagt Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP).

Zusammenführung der Konten

Auch ein paar weitere Schritte sind geplant: Die Vorsorgekassen sollen künftig alle Konten zusammenführen und ihre Verwaltungskosten senken. Zudem sollen kleine Pensionen bis 20.000 Euro als Einmalbeträge ausbezahlt und nicht verrentet werden. Und: Geld, das Arbeitnehmer selbst einbezahlt haben, können sie sich künftig bei Pensionsantritt immer als Einmalbetrag ausbezahlen lassen. Auf dieses Geld fallen in Zukunft zudem keine Steuern mehr an.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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