Lohntransparenz: Warum Schumann vorprescht – und für Empörung sorgt

Politik

Verdienen Frauen in Österreich weniger als Männer? Ja. Die Lohnlücke – der sogenannte „Gender-Pay-Gap“ – lag 2024 bei 17,6 Prozent. Nun arbeiten Frauen aufgrund der längeren Karenzzeiten häufiger Teilzeit oder prinzipiell öfter in schlechter bezahlten Branchen. „Bereinigt“ man die Lohnlücke um diese Faktoren, liegt sie aber immer noch bei zumindest sechs Prozent.

Dabei handelt es sich um kein österreichisches Spezifikum. Deshalb beschloss der Rat der EU – auch mit Österreichs Zustimmung – im April 2023 eine sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie. Primäres Ziel: Lohndiskriminierung bekämpfen. Die Richtlinie sollte mit Sonntag in den EU-Staaten umgesetzt werden. Österreich ist, wie die meisten anderen Mitgliedsstaaten, aber säumig. Schweden und Estland wollen die Richtlinie gar nicht umsetzen.

Am Samstag hat Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) einen Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung in die Koordinierung der Bundesregierung geschickt. Was beinhaltet dieser? Und warum stimmen ÖVP und Neos diesem noch nicht zu? Ein Überblick:

Was würde sich durch die Richtlinie ändern?

Sie erleichtert individuelle Auskünfte über Lohnunterschiede im Betrieb – und verpflichtet Arbeitgeber, regelmäßig Informationen zu den Einkommensunterschieden vorzulegen. Angegeben werden müssen: die Anzahl an Männern und Frauen je Arbeitnehmergruppe und deren jeweiliges Durchschnittsentgelt im Kalenderjahr. Laut Schumanns Entwurf müssen Unternehmen, die zumindest 100 Beschäftigte haben, alle drei Jahre einen Entgeltbericht legen – Betriebe ab 250 Mitarbeitern jährlich. Zeigt sich eine Lohnlücke, die fünf Prozent übersteigt und „weder auf der Grundlage objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien zu rechtfertigen“ ist, soll der Arbeitgeber Maßnahmen setzen, die „Abhilfe schaffen“. Im Falle einer Diskriminierung können Betroffene auf Schadenersatz und die Nachzahlung entgangener Entgelte sowie Boni klagen.

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Was ändert sich bei Bewerbungen?

Etwa, dass Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen künftig das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne bekannt geben müssen. Und: Bewerber dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt befragt werden.

Warum hat Schumann nun im Alleingang ein Gesetz vorgelegt?

Damit zumindest zeitgerecht ein Entwurf vorliegt. Österreich droht bei einer weiteren Verzögerung ein EU-Vertragsverletzungsverfahren – schlimmstenfalls samt Millionenstrafen. Fakt ist: Bisher gab es keine Einigung zwischen den Sozialpartnern. Offen ist etwa, wie hoch mögliche Verwaltungsstrafen für Betriebe ausfallen könnten, die gegen die Richtlinie verstoßen. Strafen sollen laut Schumann erst in einem Jahr in Kraft treten, damit sich Unternehmen vorbereiten können.

Warum steht die Entgelttransparenzrichtlinie dermaßen unter Kritik?

ÖVP, Neos, Wirtschaftskammer oder Industriellenvereinigung warnen vor noch höherem bürokratischen Aufwand für heimische Unternehmen. IV-Präsident Georg Knill ortete in der ORF-Pressestunde etwa „Gold Plating“. Unterschiedliche EU-Staaten würden über einen Kamm geschert. Dabei seien beispielsweise bereits 98 Prozent der Arbeitsverhältnisse in Österreich über Kollektivverträge geregelt. Die Neos warnen vor einem „Pfusch“, während WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger „null Verständnis“ dafür aufbringt, dass Schumann im Alleingang ein Gesetz eingebracht hat. Sie setze sich damit über die massiven Bedenken der heimischen Unternehmer hinweg.

Wer unterstützt die Richtlinie?

SPÖ, Grüne, Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer drängen auf eine rasche Umsetzung. Frauen würden „wirklich lange genug auf eine faire und gerechte Bezahlung“ warten, meint etwa AK-Präsidentin Renate Anderl. Schumann verweist darauf, dass die Umsetzung der Richtlinie im Regierungsprogramm steht. Ängsten vor mehr Bürokratie entgegnet sie mit dem Argument, dass schon jetzt Unternehmen ab 150 Arbeitnehmern alle zwei Jahre Einkommensberichte erstellen müssen – und Kleinbetriebe von der Berichtspflicht ausgenommen seien.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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