Van der Bellen: Ressourcenentzug als „Angriff auf Rechtsstaat“

Politik

Es war um die Jahrhundertwende, da versuchte Erzherzog Franz Ferdinand, beim Verwaltungsgerichtshof zu intervenieren. „Bei Präsident Schönborn hat er aber auf Granit gebissen“, erzählt Bundespräsident Alexander Van der Bellen. „Nicht nur das! Franz Ferdinand wurde daraufhin von Kaiser Franz Joseph getadelt, und Schönborn belobigt.“ Für den Bundespräsidenten zeigt diese Geschichte, wie selbstbewusst der VwGH schon in den Anfangsjahren gewesen sei.

Am Mittwoch feierte der VwGH mit einem Festakt sein 150. Jubiläum, sein Präsident heißt seit September 2025 Albert Posch, zuvor Chef des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Und der zeigte sich zum Jubiläum zwar stolz, aber auch demütig: „Das ist kein Anlass, sich auf die Schulter zu klopfen, sondern weiter daran zu arbeiten, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sichtbarer zu machen und das Vertrauen zu stärken.“

Zuständig ist der VwGH als letzte Instanz für Revisionen, die auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung abzielen. Der VwGH definiere mit seiner Rechtsprechung die „Leitlinien“ für rechtskonformes Handeln der Verwaltung gegenüber den Bürgern und agiere dabei „auf Augenhöhe“ mit ihnen, erklärte Posch in seinen Grußworten.

„Herausragende Leistung“

Die Bundesregierung war mit SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer (zuvor Vizepräsidentin des VwGH) und ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll vertreten. Sie hörten zu, als der Bundespräsident in seiner Rede zum Jubiläum des VwGH eine Warnung aussprach: Der Rechtsstaat sei keine Selbstverständlichkeit, er könne schnell ins Wanken geraten. „Das Tückische“ sei, so Van der Bellen, „dass Angriffe auf den Rechtsstaat nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar seien müssen“. Wenn man beispielsweise Einrichtungen die benötigten Ressourcen entziehe, dann werde vielleicht eine Stelle nicht nachbesetzt, „und schon dauern die Verfahren fünf statt zwei Jahre“.

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Die gesetzlich verankerten Rechte Einzelner müssten „unerschütterlich“ bleiben, betonte das Staatsoberhaupt. „Gerichte können herausragende Leistungen in angemessener Dauer nur dann erbringen, wenn die äußeren Voraussetzungen dafür gegeben sind.“

Sein Appell: „Wir müssen dafür sorgen, dass Gerichte die für ihre Arbeit notwendigen Rahmenbedingungen vorfinden.“ Als Beispiele nannte er „Budget“ und „Planstellen“.

Wie berichtet, bekommt die Justiz trotz eindringlicher Forderungen von Staatsanwälten und Richtern keine neuen Planstellen für die Jahre 2027 und 2028. Zuletzt kritisierten auch die vier Präsidenten der Oberlandesgerichte den von der Regierung präsentierten Budgetvorschlag und warnten, dass die Gerichte wegen neuer Aufgaben, die durch Reformen stetig hinzugekommen sind, an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit geraten.

Das Budget für den VwGH (der nicht im Justizministerium, sondern im Bundeskanzleramt ressortiert) zeigt für 2027 ein leichtes Plus, das in die Digitalisierung investiert werden soll. Die Anzahl der Planstellen wird aber auch hier nicht erhöht.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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