
Die traditionalistischen Piusbrüder haben am Mittwochvormittag vier Priester ihrer Gemeinschaft in der Schweiz zu Bischöfen geweiht – gegen das ausdrückliche Verbot von Papst Leo XIV., wie Kathpress meldet. Damit sind die Beteiligten, die beiden weihenden Bischöfe Alfonso de Galarreta und Bernard Fellay und die vier neu geweihten Bischöfe Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier, laut Kirchenrecht automatisch exkommuniziert.
Die Traditionalisten lehnen entscheidende Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) in der katholischen Kirche ab. Streitpunkte sind vor allem Religionsfreiheit, Ökumene und Formen des katholischen Gottesdienstes. Eindringlich hatte der Papst die erzkonservative Gemeinschaft am Montag in einem Brief noch einmal beschworen, die Weihen abzusagen. Stattdessen sprachen die Piusbrüder ihm zu Beginn der Bischofsweihe faktisch die kirchliche Autorität ab.
Normalerweise wird bei der Bischofsweihe der Auftrag des Papstes verlesen. Da dieser fehlte, erklärte der Generalobere Davide Pagliarani am Mittwoch im schweizerischen Écone: Da die römischen Institutionen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil von einem Geist beseelt seien, der der „wahren Tradition der Kirche“ entgegenstehe, sehe man sich in der Pflicht, Bischöfe „in der wahren Gesinnung“ zu weihen. Alle Strafen und Zensuren, die gegen die Weihen ausgesprochen werden, besitzen nach der ausdrücklichen Auffassung des Generaloberen „keinerlei Gültigkeit“.
Alle Bischofsweihen benötigen Erlaubnis des Papstes
Nach katholischem Kirchenrecht benötigen alle Weihen von Bischöfen die Erlaubnis des Papstes. Das ist deshalb so wichtig, weil nur Bischöfe neue Priester weihen und damit den Fortbestand des Klerus sichern können. Eine unerlaubte Bischofsweihe gilt als Akt der Kirchenspaltung (Schisma), theologisch eines der schwersten Vergehen gegen die Einheit der Kirche. Eine Exkommunikation ist ein Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft, der jedoch als Beugestrafe gedacht und wieder zurückgenommen werden kann.
Der Priesterbruderschaft St. Pius X. gehören weltweit mehr als 700 Priester an, die meisten davon in Nordamerika und in Frankreich. Schon 1988 zogen sich nach der unerlaubten Weihe von vier eigenen Bischöfen ihr französischer Gründer, Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991), sowie die Geweihten die Exkommunikation zu. Benedikt XVI. (2005-2013) hob diese Beugestrafe zwar 2009 auf; zu einer theologischen Einigung kam es aber seither nicht.
1988 war am Tag nach der Bischofsweihe das vatikanische Dekret gefolgt, das die mit der Tat automatisch eingetretene Exkommunikation bestätigte. Kirchenrechtler rechnen mit einem ähnlichen Prozedere Roms auch für dieses Mal.
Österreichische Bischofskonferenz verurteilt unerlaubte Weihen
Die Österreichische Bischofskonferenz unterstützt die Haltung von Papst Leo XIV. zur Piusbruderschaft und hat deren unerlaubte Bischofsweihen verurteilt. „Durch diesen Akt des Ungehorsams haben sich sowohl die Spender als auch die Empfänger der Weihe selbst exkommuniziert und einen schismatischen Akt gesetzt“, hielt Erzbischof Franz Lackner am Mittwoch in einer Stellungnahme fest. Gleichzeitig betont der Bischofskonferenz-Vorsitzende die Bedeutung der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils und die notwendige Einheit mit dem Papst.
Durch diesen „Akt des Ungehorsams“ hätten sich sowohl die Spender als auch die Empfänger der Weihe „selbst exkommuniziert und einen schismatischen Akt gesetzt“, so Erzbischof Lackner, der festhielt: „Jedes Schisma ist für den Papst, dem die Sorge um die Einheit der Kirche obliegt, und für die Kirche weltweit schmerzlich, zugleich ist nun ein Schlusspunkt hinter eine jahrzehntelange Konfliktgeschichte zwischen Rom und der Piusbruderschaft gesetzt worden.“
Zum österreichischen Distrikt der Priesterbruderschaft …read more
Source:: Kurier.at – Politik



