Untreue-Prozess gegen Strache am Mittwoch fortgesetzt: Nepp als Zeuge

Politik

Der Untreue-Prozess gegen den Ex-FPÖ-Politiker und -Vizekanzler Heinz Christian Strache am Landesgericht in Wien ist am Mittwoch fortgesetzt worden. Erster Zeuge des Tages war der amtierende Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp. Im Zentrum der sogenannten Causa „Lebensversicherung“ steht die Frage, ob Strache sich als damaliger Obmann 2014 widerrechtlich als Begünstigten im Erlebensfall einer von der Stadtpartei abgeschlossenen Lebensversicherung eintragen ließ.

Die Staatsanwaltschaft wirft Strache vereinfacht gesagt vor, mit Hilfe eines Mitangeklagten eine Versicherungspolizze zu seinen Gunsten geändert zu haben. Einbezahlt wurden 940.000 Euro in die Versicherung. Diese habe ursprünglich vorgesehen, dass Straches Mutter und seine Kinder im Fall seines Ablebens entschädigt werden. Im Erlebensfall sollte das Geld dagegen an die Partei zurückfließen. Letzteres hätten Strache und sein Mitangeklagter über eine Vereinbarung umändern lassen. Die Anklage spricht von einem „In-sich-Geschäft“, da Strache hier sowohl als neuer Begünstiger sowie als Vertreter der Partei, also der alten Begünstigten, unterschrieben habe. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Nepp kannte Details der Polizze lange nicht

Nepp gab als Zeuge an, um das Jahr 2015 herum erstmals von der Existenz der Lebensversicherung erfahren zu haben, ohne aber Details der Polizze gekannt zu haben. Seinem damaligen Verständnis nach gehörte die Versicherung Strache und sollte ihn auch für ein unerwartetes Ende der politischen Karriere absichern. Eine vergleichbare Versicherung gab es bereits für Straches Vorgänger als Obmann der Landespartei, Hilmar Kabas. Hier sei aber im Fall seines Ablebens die Partei begünstigt gewesen, im Erlebensfall hätte Kabas profitiert.

Die Befragung von Kabas selbst, der als zweiter Zeuge geladen war, brachte wenig neue Erkenntnisse. An die meisten Ereignisse konnte sich der mittlerweile 85-jährige Ex-Politiker nicht erinnern. Warum er nach Ende seiner Obmannzeit auf die Auszahlung der Versicherungssumme verzichtet habe und zustimmte, dass die Summe genutzt wurde, um eine Versicherung auf seinen Nachfolger abzuschließen, wollte der vorsitzende Richter wissen. Die Summe von 900.000 Euro sei ja nichts Alltägliches. Darauf Kabas: „Da haben sie vollkommen recht, aber ich kann mich jetzt trotzdem nicht erinnern“.

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„Es war das politische Ableben gemeint“

Nach dem sogenannten Ibiza-Skandal, der zum Ende der ÖVP-FPÖ-Regierungskoalition und Straches Rücktritt führte, habe es über einen Mittelsmann Gespräche mit Strache, gegeben. „Es ging darum, dass man sich um ihn kümmert“, so Nepp. Der Mittelsmann habe geltend gemacht, dass der Versicherungsfall eingetreten ist – „es war das politische Ableben gemeint“. Es habe sich aber herausgestellt, dass die Partei Begünstigte im Erlebensfall sei. „Wir haben das prüfen lassen und es hat sich gezeigt, dass der Herr Strache nicht bezugsberechtigt ist.“ Auf Basis welcher Dokumente ein von der Partei damit beauftragter Experte zu diesem Schluss kam, wisse er nicht, so Nepp auf eine Frage von Straches Anwältin hin.

Laut der Anklageschrift soll Strache nach seinem Rücktritt mehrfach bei der FPÖ urgiert haben, ihm die Versicherungssumme auszuzahlen. Die Aussage Straches, dass die 2014 vorgenommene Änderung der Polizze von einem Parteigremium abgesegnet wurde, hat Nepp nicht bestätigt, wollte es aber auch nicht komplett ausschließen. Wenn sich noch herausstellen sollte, dass Strache die Versicherungssumme zustehe, werde die Partie ihm diese auch auszahlen müssen. Für ihn, als jetzigem Landesparteichef, gebe es jedenfalls keine Lebensversicherung, sagte Nepp.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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