Schicksalstag für Marine Le Pen: Dieses Urteil könnte alles ändern

Politik

Seit Wochen ist Marine Le Pen fast abgetaucht. Zuvor gab sich die französische Rechtsextreme stets als kämpferische Oppositionsführerin, erschien häufig in den Medien. Doch dass sie seit mehr als einem Jahr auf das Urteil im Berufungsprozess wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern wartet, ließ sie zuletzt in den Hintergrund treten. Am Dienstag soll es nun verkündet werden. Es wird über ihr vorläufiges politisches Schicksal entscheiden, nämlich über die Frage, ob sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten kann. 

Vergangenen Mittwoch betonte die Fraktionschefin des rechtsextremen Rassemblement National (RN) in einem letzten Fernsehinterview vor dem Termin, sie habe „keine Angst“ vor dem Richterspruch. „Was auch passiert, ich werde weiter für meine Ideen kämpfen.“

In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu einer Haftstrafe von vier Jahren, davon zwei auf Bewährung und zwei mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest, verurteilt worden, einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro und einem fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts, also dem Verbot, bei Wahlen anzutreten – mit sofortiger Wirkung. Reduziert das Berufungsgericht nun dieses Strafmaß nicht deutlich, bleibt sie 2027 von den Präsidentschaftswahlen ausgeschlossen. 

In den Umfragen zieht Bardella davon

Auch falls sie „nur“ eine elektronische Fußfessel tragen muss, werde sie nicht ins Rennen gehen, so die Rechtspopulistin. Dann würde ihr politischer Ziehsohn Jordan Bardella, den sie 2022 zum Parteichef machte, Präsidentschaftskandidat. In Umfragen hat der 30-Jährige sie bereits überholt.

Die Vorwürfe, die beim Berufungsprozess im Frühjahr verhandelt wurden, wiegen schwer. Demnach hatte Le Pen eine „zentrale Rolle“ beim Aufbau eines Systems inne, bei dem Partei-Mitarbeiter jahrelang Verträge als Assistenten von EU-Abgeordneten hatten, für die sie nie tätig waren. Eingeführt hatte es ihr Vater, der einstige Gründer des früheren Front National, Jean-Marie Le Pen. Er war ebenfalls angeklagt, ist aber Anfang 2025 verstorben. 

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Seine Tochter, die die Partei 2011 von ihm übernahm und sie 2018 in RN umbenannte, soll den Mechanismus der Zweckentfremdung von EU-Geldern ausgeweitet haben. Angebliche Mitarbeiter von EU-Abgeordneten waren unter anderem Le Pens Pariser Büroleiterin, ihr Bodyguard wie auch ihre Schwester Yann Le Pen. Alle sind so gut wie nie in Brüssel oder Straßburg aufgetaucht. Dem EU-Parlament entstand demnach ein Schaden von 4,1 Millionen Euro. Alle 24 Angeklagten, darunter mehrere Führungspersönlichkeiten des RN, ehemalige Europaabgeordnete und parlamentarische Assistenten sowie die Partei wurden im März 2025 in erster Instanz verurteilt.

Das Pariser Strafgericht begründete die Strafe gegen Le Pen mit dem langjährig organisierten System und die sofortige Vollstreckung unter anderem mit der fehlenden Einsicht. Erfolglos versuchte sie in der Folge, ihre Anhänger zu einem Aufstand gegen eine vermeintlich „politische Justiz“ aufzustacheln. 

Beim Berufungsprozess gab sich die Rechtsextreme demütiger. Sie räumte ein, sie habe „möglicherweise Nachlässigkeit gezeigt“, aber niemals bewusst Geld veruntreuen wollen. Doch E-Mails und Zeugenaussagen offenbarten das Gegenteil.

Angesichts der Beweislast erscheint eine Verurteilung Le Pens wahrscheinlich und damit auch ein Generationenwechsel beim RN. Erstmals hätte die Partei mit Bardella eine unangefochtene Nummer eins, die nicht aus der Le Pen-Familie kommt.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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