
Vier Jahre und zehn Monate: So lange hat das Strafverfahren gegen Johannes Peterlik gedauert, und so lange ist der Spitzendiplomat auch schon vom Dienst freigestellt.
Nach seinem glatten Freispruch, der im Juli rechtskräftig geworden ist, geht Peterlik davon aus, dass seine Suspendierung bald aufgehoben wird. Und wünscht sich, wie er jüngst im KURIER sagte, „eine rasche Rehabilitation als Botschafter“.
Aber wie läuft diese Rückkehr ab, nach so langer Zeit?
Die Vorwürfe, die im Herbst 2021 bekannt wurden, lauteten auf Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Peterlik soll 2018 als Generalsekretär im Außenministerium (damals unter der Führung von FPÖ-Ministerin Karin Kneissl) einen Bericht angefordert haben, der die Formel für das Nervengift Nowitschok enthielt. Dieser soll über den BVT-Beamten Egisto Ott an den mutmaßlichen Russland-Spion und Ex-Wirecard-Chef Jan Marsalek gegangen sein.
„Aus Überzeugung“
Parallel zum Strafverfahren wurde damals ein Disziplinarverfahren eingeleitet und auf Eis gelegt. Jetzt, da die strafrechtliche Seite erledigt ist, kann die dienstrechtliche fortgesetzt werden.
Und obwohl die beiden Verfahren streng getrennt geführt werden, dürfte der Freispruch eine bindende Wirkung entfalten, glauben Beobachter: Immerhin ist mit dem Freispruch die faktische Grundlage weggefallen.
Der Freispruch ist, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung betonte, nicht „im Zweifel“ gefallen, sondern „aus Überzeugung“. Der Schöffensenat glaubte Peterlik, der sagte, dass es sehr wohl eine „dienstliche Erfordernis“ gegeben habe, den Nowitschok-Bericht anzufordern, und er eben nicht sein Amt missbraucht habe.
Möglich, dass Peterlik eine andere dienstrechtliche Verfehlung angelastet wird, die andersherum – strafrechtlich – nicht relevant war. Ob dem so ist, wird öffentlich nicht kommuniziert.
Sechsstellige Summe?
Ist die Suspendierung aufgehoben und das Disziplinarverfahren abgeschlossen, folgt Schritt drei – die Abrechnung. Für die Dauer der Suspendierung wird einem Beamten das Gehalt um ein Drittel gekürzt. Dieses Drittel könnte Peterlik nun vom Außenministerium rückwirkend ausbezahlt bekommen. Nach fast fünf Jahren dürfte das im Falle des Spitzenbeamten (brutto) einen sechsstelligen Betrag ausmachen.
Unabhängig von seinem Dienstgeber kann Peterlik nach seinem Freispruch einen Kostenersatz für seine Verteidigung beantragen. Dieser wurde nach einer Reform 2024 ausgeweitet.
Da und dort geht es um Geld, das Peterlik gut gebrauchen kann. Laut eigenen Angaben haben sich durch das lange Strafverfahren und die damit verbundenen Anwaltskosten bei ihm Schulden in Höhe von 150.000 Euro angehäuft.
Schritt vier: die Rückkehr. Peterlik war seit 1995 im Außenministerium tätig – als Sprecher, als Botschafter, als Generalsekretär und vor seiner Suspendierung wieder als Botschafter, diesmal in Indonesien.
Wird seine Suspendierung aufgehoben, hat der 59-Jährige aber keinen Anspruch auf einen vergleichbaren Posten. Er dürfte als einfacher Referent zurückkehren. Will er wieder eine Botschaft im Ausland übernehmen, müsste er sich auf die Stelle bewerben.
Source:: Kurier.at – Politik



