
Die Staatsanwaltschaft hat zwar keine Ermittlungen eingeleitet wegen des Verdachts der Untreue gegen Alexander Wrabetz und Pius Strobl wegen des exorbitanten Pensionsvertrags des letzteren. „Die Führung eines solchen Ermittlungsverfahrens“ wäre „aus rechtlichen Gründen unzulässig“, hieß es vergangene Woche in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Ad acta gelegt ist das Thema jedoch keineswegs. Die noch aktuelle Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat für den ORF eine Feststellungsklage angekündigt, die das Zustandekommen des Vertrags klären soll.
Vorvereinbarung
Dazu sagte der ehemalige ORF-Chef Wrabetz in der Puls4-Sendung „Breaking Media“ erneut, dass seiner Ansicht nach keinen Vertrag in dieser Höhe gibt, der „Gültigkeit und Wirksamkeit hat“. Kolportierte Zahlen – etwa Rückstellungen in Millionenhöhe, 5000 Euro monatlich und Ansprüche für Nachkommen – könne er „nicht nachvollziehen“. Es gäbe keinen „bindenden, förmlichen Vertrag“, es handle sich um eine Vorvereinbarung.
Abfertigung
Auf die Frage der Moderatorin Gundula Geiginger, warum der Pensionsvertrag Strobls so hoch über der Norm angesetzt worden sei, erklärte Wrabetz, das sei das Ergebnis „einer einvernehmlichen Lösung von einem Mitarbeiter“ gewesen. Der ORF hatte sich 2011 von Srobl getrennt – nach Vorwürfen in der sogenannten Abhöraffäre. Die Staatsanwaltschaft hatte damals keine Ermittlungen eingeleitet, „es war also kein Fehlverhalten, wo es eine rechtliche Handhabe für eine Entlassung gegeben hätte“. Für Wrabetz ist die Pensionslösung eine „Art Abfertigung“ für die Auflösung eines mehrjährigen Vertrags, „die bedingt war durch bestimmte Dinge“. Welche Dinge das waren, konkretisierte Wrabetz nicht.
Ob er denkt, dass der ORF die Zahlungen wird leisten müssen, wollte Wrabetz wegen des laufenden Verfahrens nicht beantworten. Strobl hat angekündigt, die Zusatzpension einzuklagen.
Source:: Kurier.at – Kultur



