ORF-Wahl: Pig, Totzauer, Larcher, Breitenecker für Hearing geladen

Kultur

In weniger als einer Woche steht fest, wer den ORF ab 2027 führen wird. Um am Wahltag am 11. Juni zu einem Hearing eingeladen zu werden, ist eine Nominierung durch einen ORF-Stiftungsrat oder eine -Stiftungsrätin nötig. Lisa Totzauer, Clemens Pig, Johannes Larcher und Markus Breitenecker haben eine solche bereits in der Tasche. Vorsitzender Heinz Lederer hat sie nominiert, wie er der APA sagte. Weitere Nominierungen – wie etwa von Kathrin Zierhut-Kunz – werden erwartet.

Lederer, der dem ORF-Stiftungsrat vorsitzt, hat die Entscheidung als „einfaches Stiftungsratsmitglied“ auf Basis der eingereichten Konzepte getroffen, wie er betont. Er geht von weiteren Nennungen aus, die rein rechtlich bis am Wahltag selbst erfolgen können. Die Gremienmitglieder wurden aber darum gebeten, bis Montag 12 Uhr ihre Nominierungen einzureichen. Eine Findungskommission des ORF-Stiftungsrats ist am Montag zum Schluss gekommen, dass 13 der in Summe 75 Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungskriterien für den Top-Job erfüllen.

„Mehr Transparenz als jemals zuvor“

Lederer äußerte sich erfreut darüber, dass sich so viele Personen – darunter „internationale und nationale Big Shots“ – beworben haben. Er betonte abermals, dass man sich aufgrund des neu geltenden Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) mit Experten abgestimmt habe, um für ein transparentes, offenes, wirksames und nichtdiskriminierendes Bestellungsverfahren zu sorgen. „Es ist mehr Transparenz als jemals zuvor gegeben“, sprach er von einer „internationalen Vorreiterrolle“, die man hier einnehme.

U.a. wird am Montag auf eine öffentliche Präsentation der Kandidatinnen und Kandidaten gesetzt. Diese wird um 20.15 Uhr zeitversetzt auf ORF III und ORF ON übertragen. Entscheidend werden aber die Hearings am Tag der Wahl, die im ORF-Zentrum abseits der Öffentlichkeit über die Bühne gehen.

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Im Anschluss daran sind die 35 Stiftungsrätinnen und -räte zur Stimmabgabe aufgerufen, wobei sie aufgrund des EMFG-Gesetzes ein qualitatives Statement abgeben müssen, in der sie ihre Entscheidung für eine Person begründen und erklären, warum sie in ihren Augen geeigneter ist als die anderen Kandidaten. Das wird protokolliert, aber nicht veröffentlicht. Der Wahlakt in einer Wahlzelle ist an sich geheim. Aber die Stimmzettel sind namentlich gekennzeichnet.

Eventuell zweiter Wahlgang nötig

Um in den ORF-Chefsessel zu gelangen, ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig. Erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang zumindest 18 der 35 Stimmen, ist ein zweiter Wahlgang nötig, bei dem nur noch die beiden im ersten Wahlgang stimmenstärksten Kandidaten bzw. Kandidatinnen zur Wahl stehen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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