
Müssen Unternehmen Millionen an Corona-Hilfen zurückzahlen? Wie der KURIER berichtete, wurden in der Autobranche zuletzt Beträge im sechsstelligen Bereich zurückgefordert. Wegweisend könnte auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) von Ende April sein. Es geht um den Fall einer Raststättenkette, der Standard berichtete zuerst.
Demnach ist die Finanzverwaltung laut EU-Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Beihilfen zurückzufordern. Daran ändert laut OGH auch die Tatsache nichts, dass heimische Unternehmen Förderungen im Vertrauen auf Österreichs rechtliche Vorgaben empfangen haben.
Fehlerhafte Richtlinie
Welche Vorgaben? 2021 erließ das BMF eine Richtlinie, die wohl nicht EU-konform war. In Österreich konnten Unternehmensketten für jede Tochterfirma Corona-Hilfen von bis zu 2,3 Mio. Euro beantragen. Das EU-Beihilfenrecht sah jedoch eine Obergrenze von 2,3 Mio. für den gesamten Unternehmensverbund vor.
Im Sommer 2023 einigte sich das BMF mit der EU auf eine Lösung, der Nationalrat setzte diese ein Jahr danach um. Seit Juni 2024 können Betriebe Corona-Hilfen im Rahmen einer Umwidmungsrichtlinie neu beantragen. Zu empfindlichen Rückforderungen kam und kommt es dennoch.
Was bedeutet das OGH-Urteil für betroffene Betriebe? Müssen nun alle sämtliche „Überförderungen“ zurückzahlen?
Unternehmen wurden nach Klage 400.000 Euro zuerkannt
Im Fall eines Mobilitätsunternehmens sieht die Sache, trotz des OGH-Urteils, anders aus. Ursprünglich sollte der Betrieb ebenso Förderungen zurückzahlen, woraufhin die Firma die Republik Österreich klagte.
Klagen hilft In der Klage argumentierte Rechtsvertreter Gerhard Walzl, dass die EU-Kommission selbst keine Einwände gegen die in Österreich bereits ausbezahlten Beihilfen erhoben hatte. Die Republik wolle sich offensichtlich aus „Sparzwängen“ über „die vorrangige Zuständigkeit der EU-Kommission“ hinwegsetzen und „rückwirkend die Regeln ihres Förderregimes“ ändern.
Walzls Kanzlei reichte 2025 in mehreren Fällen Klagen ein, bei denen es auch um die mögliche Überschreitung der Obergrenzen und die Umwidmung ging. „In zwei Fällen wurde vorerst das Verfahren aufgeschoben, um die Umwidmung abzuwarten“, so Walzl. „Letztlich konnte eine Einigung erzielt werden, wonach die beiden Klagen unter gegenseitiger Kostenaufhebung zurückgezogen werden.“ Und zwar, nachdem das BMF die Forderungen der Kläger „im Umwege der Umwidmung anerkannt und ausbezahlt hat“ – zu 100 Prozent. Im Falle des Mobilitätsunternehmens handelte es sich um 397.648,44 Euro. Es bleibt also spannend.
Source:: Kurier.at – Politik



