Asyl-Verschärfungen: Karner will „Planquadrat“ bei Familiennachzug

Politik

DNA-Tests sollen verstärkt und mehr Dokumente verlangt werden. Zudem will Karner auf EU-Ebene „sichere Zonen“ in Syrien prüfen, um wieder abschieben zu können.

Kanzler Karl Nehammer kündigte vergangene Woche an, den Familiennachzug im Asylbereich „durch strikte Überprüfungen zu beschränken“ – etwa durch DNA-Tests.  

Und Innenminister Gerhard Karner liefert: Mit Gernot Maier, Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), an seiner Seite kündigte er heute, Freitag, einen Erlass an. 

Dieser enthält drei Punkte: 

Derzeit werden laut Karner in ca. einem Prozent der Fälle bei Ansuchen auf Familiennachzug DNA-Tests durchgeführt. In Zukunft sollen diese bei mehr als 50 Prozent stattfinden, sagt Karner, der die Aktion mit einem „Planquadrat“ vergleicht, wie man es aus dem Verkehrsbereich kennt. 
 
Die DNA-Tests sollen vor Ort bei der jeweilig zuständigen Botschaft durchgeführt werden – also noch vor der Einreise nach Österreich. 
 
Derzeit werden beim Antrag auf Familiennachzug vorrangig die Reisepässe kontrolliert, künftig sollen auch Geburtsurkunden und Heiratsurkunden relevant sein. 

Soweit zu den „Sofortmaßnahmen“, die Innenministerium und Außenministerium per Erlass regeln können. 

Karner möchte „im Kampf gegen illegale Migration“ und „den Missbrauch des Asylwesens“ aber noch weiter gehen und schlägt gesetzliche Änderungen vor. 

Karner will wieder Syrer abschieben

Das Alter der Ehepartner, die Personen mit Schutzstatus nach Österreich nachholen können, soll von 18 auf 21 Jahre erhöht werden, sagt Karner. So hoch sei es auch in Schweden.   

Auf europäischer Ebene soll geregelt werden, dass Familiennachzug erst dann beantragt werden kann, wenn die „wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit“ gegeben ist. 

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Bei einer Konferenz in Zypern kommende Woche soll zudem geklärt werden, ob es „sichere Zonen“ in Syrien gibt. Derzeit bekommen syrische Staatsbürger automatisch einen Schutzstatus – das wäre dann vorbei. Zudem wären wieder Abschiebungen von syrischen Staatsbürgern möglich. Diese gibt es wegen des anhaltenden Bürgerkrieges in dem Land schon seit Jahren nicht mehr.  

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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