Ex-Spitzenbeamter Peterlik: „Wünsche mir Rehabilitation als Botschafter“

Politik

Die Vorwürfe wiegen schwer – bis zum 16. Juli 2026. Da wird das Urteil rechtskräftig, der ehemalige Spitzenbeamte des Außenministeriums, Johannes Peterlik, vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und des Geheimnisverrats freigesprochen.

Es ist ein „Freispruch aus Überzeugung“, wie die vorsitzende Richterin Andrea Philipp-Stürzer bei der Urteilsverkündung am 22. April am Straflandesgericht Wien betont (der KURIER berichtete).

Der Schöffensenat sei zur Überzeugung gelangt, dass Peterlik 2018 kein strafbares Verhalten gesetzt habe.

Rückblick: Peterlik, Generalsekretär im Außenministerium unter der Ressortführung von Karin Kneissl (FPÖ), fordert einen als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) an. Dieser beinhaltet den Giftanschlag auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal sowie dessen Tochter 2018 in Salisbury (Großbritannien) und die Formel der dabei verwendeten Nervengiftgruppe Nowitschok.

Nowitschok & Marsalek

Die Staatsanwaltschaft Wien sieht 2025 in ihrer Anklage keine „dienstliche Erfordernis“ für die Anforderung des Berichts, geht davon aus, dass Peterlik dem damaligen Verfassungsschützer Egisto Ott Zugang zu den Informationen verschafft habe und die Nowitschok-Formel so bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek gelandet sei.

Peterlik wiederum betont vor Gericht „in Erfüllung seiner Dienstpflichten“ gehandelt zu haben.

Auf KURIER-Nachfrage nach dem Freispruch verweist er erneut auf das Beweisverfahren und darauf, dass er das OPCW-Dokument gar nicht an Ott weitergeben konnte, weil der Ex-BVT-Beamte ein anderes Dokument hatte.

Jenes nämlich zu einem anderen Nowitschok-Fall in Amesbury (ebenfalls Großbritannien). Peterlik hingegen sah „nur das Dokument zum Fall Skripal“, wie er sagt, das er „aus dienstlichen Gründen benötigte und niemandem weitergegeben hat“.

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Disziplinarverfahren

Wiewohl der Freispruch seit Mitte Juli rechtskräftig ist, versieht Peterlik weiter keinen Dienst im Außenministerium. „Es liegt nun an der Bundesdisziplinarbehörde, meinen Fall nach dem ergangenen Urteil aus dienstrechtlicher Sicht abzuhandeln“, erklärt Peterlik auf Nachfrage. „Nachdem es sich um einen ,Freispruch aus Überzeugung‘ handelt, rechne ich in den nächsten Wochen mit der Aufhebung meiner Suspendierung.“

Diese hat ÖVP-Außenminister Alexander Schallenberg nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Herbst 2021 vorläufig ausgesprochen und Peterlik von seinem damaligen Botschafterposten in Indonesien abberufen. Seither ist Peterlik vom Dienst freigestellt.

Die Bundesdisziplinarbehörde hat die Suspendierung im Oktober 2021 fixiert – und gleichzeitig ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das wegen des Strafverfahrens aber auf Eis gelegt wurde und jetzt fortgesetzt werden kann.

„Die von der Bundesdisziplinarbehörde verfügte Suspendierung ist nach wie vor aufrecht. Sie wird spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens enden“, sagt ein Sprecher des Außenministeriums zum KURIER.

Wie das Verfahren ausgeht, ist freilich offen. Im Disziplinarrecht gelten andere Maßstäbe als im Strafrecht.

150.000 Euro Schulden

„Bei einer Suspendierung reduzieren sich die Bezüge eines Beamten auf Basis seines letzten Gehaltes normalerweise um 33 Prozent“, sagt Peterlik. In seinem Fall habe er „als Mitarbeiter des Außenministeriums keinen Versetzungsschutz und wurde daher mit der Suspendierung im September 2021 in die Grundlaufbahn versetzt, womit mein Gehalt um insgesamt 56 Prozent gekürzt wurde“, so der 59-Jährige Peterlik, der „sich absolut nichts zu Schulden hat kommen lassen“, wie er sagt, und „das von Anfang an den Ermittlungsbehörden auch so mitgeteilt hat, um rasch zur Aufklärung beitragen“, hat nach fünf Jahren Ermittlungen und damit verbundenen Anwaltskosten Schulden in Höhe von rund 150.000 Euro.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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