Freispruch für Ex-Spitzenbeamten Johannes Peterlik rechtskräftig

Politik

Die Vorwürfe wogen schwer: Johannes Peterlik, einst Spitzenbeamter im Außenministerium, Botschafter und unter anderem Generalsekretär von Außenministerin Karin Kneissl (2017-2019), musste sich in einem Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht vor Gericht verantworten.

Peterlik wurde vorgeworfen, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal im Jahr 2018 im britischen Salisbury, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte, ohne dienstliche Erfordernis angefordert zu haben. 

Die Nowitschok-Formel landete schließlich bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein dürfte. Eine Schiene von Peterlik zu Marsalek ist nicht belegbar. Den Anklägern zufolge soll Peterlik im Oktober 2018 aber Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott mehrere OPCW-Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen gezeigt und diesen abfilmen haben lassen.

Am 22. April erging das Urteil – der 59-Jährige wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. „Ich möchte betonen, dass das kein Freispruch im Zweifel ist. Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass Sie kein strafbares Verhalten gesetzt haben“, betonte die Richterin. Für Peterlik ging, wie er im April nach der Urteilsverkündung sagte, „ein fünfjähriges Martyrium“ zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Wien hat die am 22. April 2026 angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil vom 22. April 2026 zurückgezogen, damit ist das Urteil (Freispruch) wegen §302 (1) StGB und § 310 (1) StGB laut Landesgericht für Strafsachen in Wien rechtskräftig. 

…read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

(Visited 1 times, 1 visits today)
  Umgang mit Epstein-Akten laut Vance „total vermasselt“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.