Hitze: Regierung beseitigt Hürden für Klimaanlagen in Wohnungen

Politik

Angesichts der Rekordhitze der vergangenen Tage und Wochen wird nun die Bundesregierung aktiv. Der Ministerrat hat beschlossen, Hitzeschutzmaßnahmen im Gebäudebereich zu vereinfachen. Bis zum Herbst soll der entsprechende Gesetzesentwurf von Wohn- und Justizministerium vorliegen. 

Insbesondere in urbanen Wohngegenden würden viele Häuser nicht über Vorrichtungen verfügen, um die Auswirkungen der hohen Temperaturen für die Bewohner zu lindern, heißt es. Gemeint sind damit etwa Beschattungsvorrichtungen, Begrünungen, Außendämmung, Klimaanlagen oder andere technische Lösungen zur Vermeidung von Überhitzung.

Das Problem ist: Nach derzeitiger Rechtslage bestehen teils beträchtliche Hürden für Mieter bzw. Wohnungseigentümer, die Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen. 

Hürde für Klimaanlagen in Wohnungen abbauen 

Wohnungseigentümer, die in der Wohnung eine Klimaanlage einbauen möchten, benötigen die Genehmigung aller anderen Eigentümer. Eine gerichtliche Durchsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sie ein besonderes Interesse nachweisen können. 

Mieter wiederum müssen neben einem besonderen Interesse nachweisen, dass die Maßnahme verkehrsüblich ist – also im Alltag bereits als Standard gilt –, damit Vermieter ihre Zustimmung nicht verweigern können. 

Diese Hürden will man jetzt bis Herbst abbauen, wie betont wird. „Genauso wie es selbstverständlich ist, dass unsere Wohnungen im Winter warm sind, müssen wir dafür Sorge tragen, Kühlung im Sommer zu ermöglichen“, sagt der für Wohnbau zuständige Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Er hat entsprechende Schritte schon in den vergangenen Wochen angekündigt. 

„Hitzeschutzmaßnahmen können künftig einfacher und rascher umgesetzt werden. Wir erleichtern damit auch die thermisch-energetische Sanierung, denn gut gedämmte Gebäude reduzieren im Sommer das Aufheizen der Räume, sodass es länger kühl bleibt“, betont Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP).

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Maßnahmen in den Schulen

Schritte gibt es aber auch im Bildungsbereich: Anhand der festgelegten Hitzewarnstufen von GeoSphere Austria sollen Maßnahmen nach Regionen, also bedarfsgerecht und altersadäquat getroffen werden können, um bei besonderer Hitzebelastung zu reagieren. Die entsprechenden Regelungen sollen rechtzeitig bis zum Sommer 2027 vorliegen, wie Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) betont. 

Auch bauliche Maßnahmen sind geplant. Beispielsweise der nachträgliche Einbau von Beschattungsvorrichtungen, ein Fenstertausch an Fassaden mit besonderer Hitzebelastung oder das Aufbringen von Hitzeschutzfolien, aber auch Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen etwa in Schulhöfen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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