
Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter allerdings verkürzt. Damit bleibt ihr der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch offen.
Elektronische Fußfessel für Le Pen
Allerdings verurteilte das Gericht Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Dies dürfte eine Präsidentschaftskampagne sowohl politisch als auch logistisch erschweren. Das Urteil lässt somit neue Zweifel aufkommen, ob Le Pen im kommenden Jahr für das höchste Staatsamt in Frankreich kandidieren wird
Source:: Kurier.at – Politik



