
Die EU-Gebäuderichtlinie bringt Neuerungen für die Gebäudesanierung, den Heizungstausch und die E-Ladeinfrastruktur.
Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie, 2023 beschlossen, bringt tiefgreifende Änderungen für den Gebäudesektor. Es geht vor allem darum, die Energieeffizienz des Gebäudebestands zu verbessern, bestimmte Häuser zu sanieren und zu dämmen. Von den Mitgliedsstaaten sind daher Energieeffizienzstandards festzulegen. Da der Gebäudeenergiesektor für etwa 40 Prozent der Treibhausgase der EU verantwortlich ist, sollen damit die Klimaschutzziele besser erreicht werden.
Konkret geht es darum, dass bis 2030 alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude (die Energie stammt zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie) errichtet werden und bestimmte Bestandsbauten bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.
REUTERS/Benoit Tessier
Auf Bestandsbauten müssen Solarenergieanlagen installiert werden, sofern dies wirtschaftlich und funktional möglich ist. Die Richtlinie sieht dafür einen gestaffelten Zeitplan von 2026 bis 2030 vor, nach dem öffentliche Gebäude, Nicht-Wohngebäude, Wohngebäude und überdachte Parkplätze abhängig von ihrer Grundfläche mit Solaranlagen ausgestattet werden sollen.
„Irgendwann 2050 wird es Tage geben, da wird man im Radio hören, bleiben sie zu Hause, es ist zu heiß“, sagt Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI). Mieter hätten einen Vorteil, wenn das Gebäude saniert wird, da die Betriebskosten sinken. „Wir müssen das so umsetzen, dass sich die Mieter das leisten können“, so Engert.
Bleibt nur die Frage der Finanzierung: Laut Engert seien Garantien oder Vorfinanzierungen eine Lösung. „Die Immobilie wird in 20 bis 50 Jahren ein Produkt sein, das 100 bis 150 Jahre hält“, ist er überzeugt. Engert verweist in diesem Zusammenhang auf das Zinshaus. „Es war mal ein Büro, ein Supermarkt, heute sind es Wohnungen: Eine Substanz, die hält.“
ÖGNI
Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI)
Im Neubau und in der Sanierung werden Zertifikate immer wichtiger. „Die Banken finanzieren nicht mehr, wenn kein Zertifikat vorliegt“, betont der ÖGNI-Geschäftsführer. „Die EU-Gebäuderichtlinie könnte den gesamten Wohnungs- und Infrastrukturbereich umkrempeln“, ist Hauke Heinrichs, CEO des Schnellladeprofis Smatrics, überzeugt.
Denn sie sieht auch Änderungen in Bezug auf die Ladeinfrastruktur für E-Autos vor. Es geht um die verpflichtende Ausrüstung von Garagen- und Stellplätzen mit Vorverkabelung und Ladepunkten. Denn bei Wohngebäuden – egal ob Neubau oder Sanierung – muss für die Hälfte der Stellplätze eine Vorverkabelung gegeben sein, die Stellplätze in Wohnhäusern müssen modernisiert werden.
Die Elektro-Ladepunkte sollen außerdem bidirektionales Laden ermöglichen – der Strom soll nicht nur vom Netz in den Akku des Autos, sondern auch vom Akku zurück ins Haus fließen können, um dort verbraucht zu werden. Der Energieanbieter Verbund hat in dem Bereich der Garagenausstattung bereits Erfahrungen gesammelt. „Die Gebäuderichtlinie ist ein Motor dafür, dass Infrastruktur in Gebäuden entsteht, auf einfache Weise für Eigentümer“, sagt Martin Wagner, Geschäftsführer der Verbund Solutions GmbH. Für Betreiber von Garagen werden Parkplätze mit Verkabelung ausgestattet.
Die Verbund-Tochter Energy4Business bietet für Bauträger und Hausbesitzer Lösungen an. Einer der Kunden ist das Österreichische Volkswohnungswerk (ÖVW), ein gemeinnütziger Bauträger, der 11.000 Wohnungen verwaltet. Laut Geschäftsführer Gerald Ebner ist die Gebäudeklimatisierung, vor allem bei Mischhäusern, schwieriger durchzuführen. „Es scheitert oft an der fehlenden Duldungspflicht der Mieter“, betont Ebner. „Und die Wien Energie fordert 60 Prozent Zustimmung für die Umstellung auf Fernwärme.“ Daher müsste das Wohnrecht saniert werden, …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft