
Die Vereinigung der Strafverteidiger hat sich für ihre Frühjahrstagung, die am Wochenende in Linz stattfand, das Thema Jugendstrafrecht vorgenommen und einen Beschluss mit fünf Punkten gefasst: So sprechen sich die Strafverteidiger unter anderem gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze, die derzeit bei 14 Jahren liegt, aus. Gefordert wird zudem eine „wissenschaftliche Evaluierung der Altersgrenze“.
Im Fokus der Diskussionen standen „alternative primäre Sanktionsmöglichkeiten“ – und dazu lohnt der Blick ins Nachbarland Deutschland: Jan Bockemühl, Strafverteidiger und Rechtswissenschaftler aus Regensburg, erzählte aus dem Publikum heraus vom deutschen Modell des „Warnschussarrests“, auch „Schnupperknast“ genannt.
Diese Sanktion gibt es in Deutschland bereits 2013. Entstanden ist sie aus dem Gedanken, dass bedingte Haftstrafen von Jugendlichen nicht als Strafe, sondern eher als Freispruch wahrgenommen und daher nicht wirklich ernst genommen werden. Und sie dann wieder straffällig werden und diesmal eine unbedingte Haft ausfassen – mit allen Konsequenzen.
Ein Wochenende bis vier Wochen Arrest
Der „Schnupperknast“ kann vom Richter neben der bedingten Haftstrafe ausgesprochen werden, um Jugendlichen ihre „Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten“ zu verdeutlichen, wie es im deutschen Jugendgerichtsgesetz heißt. Sie sollen spüren, wie sich Gefängnis, wie sich Freiheitsentzug anfühlt und zudem für eine begrenzte Zeit aus ihrem „schädlichen Umfeld“ herausgenommen werden.
Dafür gibt es eigene „Jugendarrestanstalten“, die als eigene Abteilung an Justizanstalten angehängt sind, erklärt Bockemühl im KURIER-Gespräch. Als „kleinste Maßnahme“ wird so ein Arrest für ein oder mehrere Wochenenden verhängt, die Maximaldauer für einen „Dauerarrest“ beträgt vier Wochen.
Strafe, dann Jobangebot
In Deutschland wird dieser Arrest, sofern er unterhalb der Jugendstrafe von sechs Monaten liegt, nicht im Strafregister vermerkt. Alle anderen Strafen, die bis zum Alter von 21 Jahren verhängt wurden, verschwinden ab Vollendung des 24. Lebensjahres aus dem Strafregister. „Alle Sünden der Vergangenheit sind damit gelöscht, und der junge Mensch hat daraus keine Nachteile mehr für seinen weiteren Lebensweg“, erklärt Bockemühl.
Die Strafverteidigervereinigung forderte bei ihrer Tagung die Einführung alternativer Sanktionen für Jugendliche – etwa die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit. „Das fördert die Resozialisierung und kann Rückfälle besser reduzieren“, so Präsident Philipp Wolm. Er kann sich auch Freiheitsbeschränkungen wie das Festlegen einer Tagesstruktur in einer Wohngemeinschaft vorstellen.
Mit gemeinnütziger Arbeit hat Bockemühl in Deutschland gute Erfahrungen gemacht. Manche seiner Mandanten, die sie sich in einer Einrichtung bewährt haben, hätten dort später eine Ausbildung angeboten bekommen, erzählt er.
Source:: Kurier.at – Politik



