
Nutzerinnen und Nutzer des Karrierenetzwerks LinkedIn können unter dem Menüpunkt „Profilbesucher:innen“ sehen, wer ihr Profil besucht hat. Wollen sie eine vollständige Liste oder mehr als ein verschwommenes Profilbild der Besucher sehen, müssen sie dafür aber ein Abo abschließen. Dafür werden je nach Tarif mindestens an die 15 Euro pro Monat fällig.
Fragt man die Profilbesuche im Rahmen eines kostenlosen Auskunftsbegehrens nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab, gibt LinkedIn die Daten nicht bekannt. Das Karrierenetzwerk beruft sich dabei auf den Datenschutz. Der Datenschutzverein noyb hat deshalb im Namen eines betroffenen Nutzers Beschwerde gegen LinkedIn bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht und fordert auch eine Geldbuße.
„Besonders absurd“
Dass sich LinkedIn bei der Weigerung, die Daten bei einem Auskunftsbegehren herauszugeben, auf den Datenschutz beruft, hält man bei dem Datenschutzverein für „besonders absurd“. Der Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter könne durchaus ein Grund sein, dass gemeinsame personenbezogene Daten nicht beauskunftet werden, sagt noyb-Datenschutzjurist Martin Baumann: „Wenn ein Unternehmen offensichtlich bereit dazu ist, dieselben Daten entgeltlich zur Verfügung zu stellen, hält dieses Argument nicht mehr.“
Mit der Beschwerde will noyb erreichen, dass LinkedIn die Profilbesuche im Rahmen eines Auskunftsbegehrens bekanntgeben muss. Entweder dürften die Daten für niemanden zugänglich sein oder sie müssten – wenn für die besuchende Person klar ist, dass diese sichtbar sind – auch beauskunftet werden, heißt es in einer Aussendung des vom Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründeten Vereins.
Legalität fraglich
Für noyb ist auch fraglich, inwiefern die Aufzeichnung von Profilbesuchen überhaupt legal ist. Denn LinkedIn holt dazu nicht aktiv das Einverständnis der Nutzer ein, sondern erlaubt nur das Opt-out. (In den Einstellungen unter dem Menüpunkt Sichtbarkeit.) Eigentlich sollte es umgekehrt sein, heißt es aus dem Datenschutzverein.
Eingebracht wurde die Beschwerde gegen LinkedIn bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Weil LinkedIn seinen Europasitz in Irland hat, könnte sie zur irischen Datenschutzbehörde weitergereicht werden. Bis es zu einer Entscheidung kommt, könnte es deshalb dauern.
Auch Beschwerde gegen Xing möglich
Will man auch gegen den Linked-in-Rivalen Xing vorgehen, der mit Daten zu Profilbesuchen ähnlich verfährt? Man werde beobachten, wie andere Plattformen auf das Thema reagieren, so ein noyb-Sprecher zum KURIER. Künftig könnte es zu weiteren Beschwerden in dem Bereich kommen, aktuell werde aber nicht daran gearbeitet.
Nicht unüblich
Dass Unternehmen von Nutzern für die Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte Gebühren verlangen, kommt laut noyb öfter vor. Der Datenschutzverein wurde deshalb auch bereits gegen den Gläubigerschutzverband KSV1870 aktiv, der Menschen dazu drängte, für den Nachweis der Zahlungsfähigkeit, der eigentlich kostenlos beauskunftet werden sollte, Geld zu bezahlen.
Auch der Billigflieger Wizz Air stellte Kunden trotz des Rechts auf Berichtigung die Aktualisierung von Daten, etwa im Falle einer Namensänderung, in Rechnung.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



