Österreich-Vorstoß: Kommen bald Hürden für wehrfähige Ukrainer?

Politik

Beim Treffen der Innen- und Justizminister der EU-Staaten am Donnerstag in Luxemburg stand erstmals die Zukunft des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge auf der Agenda. Im Mittelpunkt der Debatte: die Frage, ob wehrfähige ukrainische Männer weiterhin automatisch unter den besonderen EU-Schutz fallen sollen.

Bereits im Vorfeld sorgte Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) für Aufsehen. Er forderte, ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter künftig keinen automatischen Schutzstatus mehr zu gewähren. Die Ukraine benötige ihre männlichen Staatsbürger sowohl für die Landesverteidigung als auch für die Wirtschaft, argumentierte Karner. Eine Entscheidung wurde in Luxemburg zwar noch nicht getroffen. Doch erstmals diskutieren die EU-Staaten offiziell darüber, ob für bestimmte Gruppen ukrainischer Flüchtlinge künftig andere Regeln gelten sollen.

Die Debatte wirft eine Reihe grundlegender Fragen auf – vom Aufenthaltsstatus wehrfähiger Ukrainer in Europa bis zur Zukunft des europäischen Schutzsystems.

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 gilt für Ukrainer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren ein Ausreiseverbot. Warum sind diese Männer in Europa?

Zum einen betrifft das Verbot nicht alle Männer dieser Altersgruppe. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, etwa für Männer mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen, Väter mehrerer minderjähriger Kinder oder Alleinerziehende. Zum anderen befanden sich viele Ukrainer bereits vor Kriegsbeginn im Ausland, etwa zum Arbeiten oder Studieren. Darüber hinaus gab und gibt es Sondergenehmigungen sowie Personen mit dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der Ukraine. Auch illegale Ausreisen kommen vor. Die ukrainischen Behörden haben wiederholt gegen Schleusernetzwerke und Korruptionsfälle im Zusammenhang mit der Umgehung der Wehrpflicht ermittelt. Die Anwesenheit wehrfähiger Ukrainer in Europa bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sie gegen ukrainisches Recht verstoßen haben.

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Welchen Schutz gewährt die EU?

Wie andere aus der Ukraine geflüchtete Menschen profitieren auch Männer vom vorübergehenden Schutz, den die Europäische Union nach Beginn des Krieges aktiviert hat. Dieser gewährt ein Aufenthaltsrecht sowie Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung und Bildung. Ein reguläres Asylverfahren ist nicht vonnöten.

Bröckelt der Konsens in Europa?

Lange Zeit zogen die EU-Staaten in dieser Frage weitgehend an einem Strang. In den vergangenen Jahren gab es allerdings vereinzelt politische Vorstöße, die bisherige Praxis zu überdenken. Vor allem in Polen, Litauen und Schweden diskutierten Regierungsvertreter öffentlich darüber, ob wehrfähige ukrainische Männer weiterhin in gleichem Umfang Schutz erhalten sollten oder stärker zur Rückkehr in die Ukraine bewegt werden müssten. Auch in Deutschland wurde die Debatte zuletzt aufgegriffen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte Verständnis für die Bemühungen der Ukraine, wehrfähige Männer stärker an das Land zu binden, und sprach sich für eine engere Abstimmung mit Kiew aus. Konkrete Pläne, ukrainischen Männern den Schutzstatus zu entziehen oder sie zur Rückkehr zu verpflichten, gibt es bislang jedoch in keinem der Länder.

Wie lange gilt der Schutzstatus überhaupt noch?

Der vorübergehende Schutz ist keine dauerhafte Aufenthaltsregelung, sondern eine außergewöhnliche Krisenmaßnahme der Europäischen Union. Er wurde kurz nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine im Jahr 2022 aktiviert und mehrfach verlängert. Nach derzeitigem Stand gilt die Regelung bis zum 4. März 2027.

Warum kommt das Thema gerade jetzt auf?

Gerade weil der Schutzstatus nicht dauerhaft angelegt ist, rückt nun die Frage in den Mittelpunkt, wie die Regelung nach ihrem geplanten Auslaufen im März 2027 aussehen soll. …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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