„Massive Verschlechterung“: Generalprokuratur zerpflückt Justiz-Reform

Politik

Ende Juni hat die Dreierkoalition ihren Gesetzesentwurf für die neue Bundesstaatsanwaltschaft präsentiert. Im Gespräch war eine solche Behörde schon länger, insbesondere während der türkis-grünen Regierungsperiode wurde intensiv verhandelt. Ausgangspunkt waren unter anderem die zahlreichen Korruptionsermittlungen gegen ÖVP-Politiker.

Was genau wäre Aufgabe einer Bundesstaatsanwaltschaft? Derzeit ist die letzte Instanz der Weisungskette der Staatsanwaltschaften Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Heißt: Die Ministerin hat das Recht, in laufende Strafverfahren einzugreifen. Um politische Einflussmaßnahme zu verhindern, ist ihr zwar ein Weisungsrat beigestellt – dennoch halten internationale Organisationen den Zustand für antiquiert.

„Massive Verschlechterung“

Künftig soll die Bundesstaatsanwaltschaft als neue Behörde die bei der Justizministerin liegende Fach- und Dienstaufsicht komplett übernehmen. Sie soll aus drei hauptamtlichen und drei Ersatz-Mitgliedern bestehen. Die Personen werden für sechs Jahre bestellt und können nicht wieder bestellt werden. 

Für die Bundesstaatsanwaltschaft sind 40 Planposten vorgesehen. Auch Österreichs höchste Staatsanwaltschaft, die beim Obersten Gerichtshof angesiedelte Generalprokuratur, soll weitestgehend in der neuen Behörde aufgehen. 

Diese hat den Gesetzesentwurf am Donnerstag in einer Stellungnahme deutlich kritisiert. Durch den Gesetzesentwurf drohe sogar eine „massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo“. Es bestehe die Gefahr, dass die Bundesstaatsanwaltschaft ihre Aufgaben weder im Bereich der Fachaufsicht noch im Bereich der Rechtswahrung in der „erreichten Qualität auch allem Anschein nach unabhängig zu erbringen in der Lage sein wird“.

Noch stärkere parteipolitische Einflussnahme?

Ein Punkt: Eine zehnköpfige Bestellungskommission soll die Kandidaten für die Bundesstaatsanwaltschaft aussuchen. Diese müssen dann mit einfacher Mehrheit vom Parlament gewählt werden. Aus Sicht der Generalprokuratur sei das „jedenfalls dem Anschein nach“ eine parteipolitische Auswahl der Bundesstaatsanwälte – obwohl das Ziel der Bundesstaatsanwaltschaft die Einrichtung einer „politisch unabhängigen Weisungsspitze“ war. Diese Problematik werde „durch den Nationalrat nicht beseitigt, sondern nur verlagert, wenn nicht gar verstärkt“.

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Zudem könne der Nationalrat die Vorschläge der Auswahlkommission „unbegrenzt oft“ verwerfen. Auch die Zusammenstellung der Kommission an sich wird kritisiert – den Mitgliedern fehle im Gegensatz zur Generalprokuratur die fachliche Kompetenz im Bereich der Fachaufsicht und Rechtswahrung.

Weiterer von mehreren Kritikpunkten: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundesstaatsanwaltschaft einer parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Das betrifft nicht nur alle laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaften, sondern auch das jeweilige Abstimmungsverhalten der einzelnen Staatsanwälte und ihrer Stellvertreter.

Interne Entscheidungen der drei Bundesstaatsanwälte sollen übrigens auch nach außen hin öffentlich gemacht werden. Das ist aus Sicht der Grünen, die noch weiteren Nachbesserungsbedarf sehen, ein „No-Go“. Warum ist das relevant? Die Regierung benötigt zur Umsetzung der Bundesstaatsanwaltschaft eine Zweidrittel-Mehrheit, also die Zustimmung von Grünen oder FPÖ.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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