
Sie ist die höchste Staatsanwältin Österreichs – die „Hüterin des Rechts“: Margit Wachberger, Generalprokuratorin und Vorsitzende des Weisungsrats (siehe Infobox unten). Beides soll in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft, die Wachberger lieber „Generalstaatsanwaltschaft“ nennen würde, aufgehen.
KURIER: In Ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf schreiben Sie, es drohen „massive Verschlechterungen“. Was genau verschlechtert sich?
Margit Wachberger: Das Ziel der Reform ist, die Staatsanwaltschaften durchgehend von der Politik zu trennen. Nach dem vorliegenden Entwurf kann das in keiner Weise erreicht werden. Es beginnt damit, dass das Parlament – das ein politisches Organ ist – ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Bestellung der Bundesstaatsanwälte haben soll. Wenn man den Anschein beseitigen wollte, dass die Politik es sich in irgendeiner Form richten kann, dann bekommt man den so nicht weg.
Gehen wir davon aus, dass im Justizministerium und im Kanzleramt keine Idioten sitzen, sondern Menschen, die wissen, was sie tun. Ist es vielleicht sogar die Absicht, politische Macht abzusichern?
Ich beurteile nicht die Personen, sondern das vorläufige Ergebnis – und das zeigt keinen Fortschritt.
Was wäre denn ein Fortschritt?
Wenn europäische Standards eingehalten würden. Der Europarat empfiehlt, dass die Auswahlkommission überwiegend aus Justizangehörigen besteht, im Entwurf sind es nur fünf von zehn. Die nächste Empfehlung lautet, die Amtszeit unbefristet oder auf relativ lange Zeit anzulegen. Die Amtszeit der Bundesstaatsanwälte sollte nicht zu nahe an der Dauer der Legislaturperiode sein. Vorgesehen ist jetzt eine Amtszeit von sechs Jahren, eine Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Es könnte sich also jede Regierung ihre eigenen Bundesstaatsanwälte aussuchen.
Ja, genau. Ein entscheidender Punkt ist auch das Pingpong, das man mit Kandidaten eröffnet: Die Kommission schlägt eine Person vor, das Parlament kann diese begründungslos ablehnen. Das ist dein deutliches Defizit gegenüber allen Bestellvorgängen, die wir in der Justiz haben.
Sie wollen nicht, dass Rechtsanwälte und Notare in der Kommission sitzen. Warum?
Ich schätze diese Berufsgruppen sehr – aber Standesvertreter tun, was sie immer tun: Sie setzen sich für die Interessen ihres eigenen Berufsstandes ein. Das passt nicht, wenn es um eine Personalentscheidung bei Staatsanwälten geht. Was die fachliche Kompetenz betrifft: Notare haben kaum bis nichts mit dem Strafrecht zu tun.
Die Kontrollrechte des Parlaments sind weiter als bisher kolportiert. Abgeordnete können via parlamentarischer Anfrage Auskunft verlangen, wie die drei Bundesstaatsanwälte in einem Strafverfahren jeweils abgestimmt haben – namentlich. Was halten Sie davon?
Das konterkariert völlig die Idee eines Dreiersenats: Nämlich, dass die Verantwortung für schwierige Entscheidungen von mehreren Personen getragen wird und nicht Einzelne herausgepickt werden können.
Wie kommen Sie im jetzigen System, im Weisungsrat, zu einer Entscheidung?
Wir sitzen zu dritt und kommen in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zu einer einheitlichen Beurteilung. Wenn es eine abweichende Auffassung gibt – z. B. einer ist einer gegen die Genehmigung der Anklage –, kann diese an die Äußerung des Weisungsrates an das Ministerium angeschlossen werden.
Haben Sie schon einmal erlebt oder gehört, dass sich die Justizministerin ein bestimmtes Ergebnis erwartet?
Nein, weder im Vorhinein, noch gab es im Nachhinein irgendwelche Kommentare.
Die Koalition erklärt, das Abstimmungsverhalten muss erfasst werden, um zu wissen, welchen der drei Bundesstaatsanwälte der Verfassungsgerichtshof nach einer rechtswidrigen Weisung anklagen muss.
Das mag eine Logik haben, scheitert meines Erachtens …read more
Source:: Kurier.at – Politik



