Liechtensteins Frauen gegen den Erbprinzen

Politik

Leidenschaftlich feministisch war das katholisch geprägte Fürstentum noch nie – Liechtenstein war, abgesehen vom Vatikan, das letzte Land in Europa, das das Frauenwahlrecht verankerte. Drei Abstimmungen waren nötig, bis 1984 eine Mehrheit der männlichen Stimmberechtigten dafür sich aussprach – mit einer Überzahl von lediglich 119 Stimmen. Der Gender Pay Gap liegt nach wie vor bei rund 14 Prozent, etwas über dem EU-Durchschnitt (11 Prozent) und unter dem Niveau in Österreich (17,6 Prozent). Zum Kinderkriegen müssen Frauen über die Grenze: Seit 2014 werden in Liechtenstein keine Babys mehr geboren, weil die Geburtsstation im Landesspital aufgelöst wurde.

Heute diskutiert der rund 40.000-Einwohner-Staat erneut über ein Streitthema, das Geschlechter (und Generationen) spaltet und bei der letzten großen Debatte darüber beinah eine Staatskrise ausgelöst hat: das Recht auf Abtreibung.

Für die Abtreibung über die Grenze

Liechtenstein hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas, ähnlich restriktiv wie jenes, das die ehemalige, konservative PiS-Regierung in Polen eingeführt hat. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur nach einer Vergewaltigung oder bei Gefährdung der Schwangeren erlaubt, Aufklärungsarbeit zu Schwangerschaftsabbrüchen von Ärzten und Vereinen ist verboten. Eine Frau, die abtreibt, und das medizinische Personal, das die Abtreibung durchführt, können Freiheitsstrafen drohen.

Wer abtreiben will, muss dafür ins Ausland, in die Schweiz, nach Deutschland oder Österreich – doch auch dort ist der Zugang nicht immer einfach: In Vorarlberg etwa gibt es seit Jänner keine Praxis mehr für Schwangerschaftsabbrüche, da der einzige niedergelassene Arzt seine Ordination geschlossen hat.

Wie viele Liechtensteinerinnen jährlich abtreiben, ist unbekannt. Schätzungen gehen von etwa 40 Frauen pro Jahr aus, die dafür in die Schweiz reisen. Die Hälfte der Abbrüche findet medikamentös statt, die Frauen müssen dann zwei Tabletten einnehmen, eine vor Ort, eine ein bis zwei Tage später daheim in Liechtenstein. Juristisch bewegen sich die Frauen damit im Bereich der Strafbarkeit.

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Initiativen, die die Legalisierung eines Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche und die Aufhebung des Informationsverbots fordern, gibt es schon lange. Die aktuelle geht noch weiter: Sie fordert auch die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.

Erbprinz droht mit Veto

Woran sich die Debatte diesmal entzündet: an dem Veto, das seit 2004 amtsführender Erbprinz Alois Philipp Maria von und zu Liechtenstein bereits gegen jede Gesetzesänderung angekündigt hat, noch bevor eine Volksabstimmung stattgefunden hat.

Der Regent ist im Gegensatz zu anderen europäischen Monarchien, wo das Königshaus eine stärkere repräsentative Rolle ausübt, mit enormen Kompetenzen ausgestattet: Er kann jedes Gesetz per Veto ablehnen, die Regierung oder einzelne Minister entlassen, Richter ernennen und Gesetzesänderungen vorschlagen. In der Regel hält sich der Fürst mit seinen Kompetenzen zurück, weil er auch um deren Einfluss weiß: 2011 scheiterte eine Volksinitiative zur Legalisierung von Abtreibung, nachdem der Fürst im Vorhinein sein Veto angekündigt hatte. Die Wahlbeteiligung war historisch niedrig.

„Die Forderung der Legalisierung von Abtreibungen wird als Kritik an der Monarchie angesehen“, schreibt die Initiatorin Gabriella Alvarez-Hummel in einem Gastbeitrag im Guardian. Denn auf die letzte Abstimmung folgte eine fast schon staatspolitische Krise: Damals waren die Kompetenzen des Fürsten in Verruf geraten, eine Volksabstimmung zur Beschneidung der Veto-Macht wurde diskutiert. Das Königshaus drohte, bei einer solchen das Land zu verlassen. Die Debatte war damit vom Tisch – das …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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