Bittere Pleite eines ambitionierten Restaurants

Wirtschaft

„Wenn in der Nähe von Tegetthof-Denkmal seid, könnt ihr diese Bar gerne besuchen. Die irische Küche in The Bell Pub-Bar-Restaurant ist ziemlich gut. Die meisten Bewerter sagen, dass sie hier besonders gute Koteletten, gut zubereitete Clubsandwiches und gute Ćevapčići probieren können. Schmackhaftes Bier ist das, was euch in diesen Ort zurückkommen lassen kann. Viele Besucher bestellen besonders guten Kaffee“, heißt es auf der Plattform restaurantguru.com. „Ihr werdet warme Erinnerungen haben, da dieses Lokal für den großartigen Service und das freundliche und hilfsbereite Personal bekannt ist. Hier werdet ihr angemessen Preise bezahlen. Ihr werdet das heimelige Dekor und die liebliche Atmosphäre dieser Bar schätzen. Die Google-Bewertung von The Bell Pub-Bar-Restaurant beträgt 4.7 Sterne.“

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„Die Antragstellerin betreibt ausschließlich den Gastronomiebetrieb “The Bell Pub-Bar-Restaurant„ im zweiten Wiener Gemeindebezirk, das im Frühjahr 2022 eröffnet wurde. Der Geschäftsführer ist seit der Eröffnung für die operative Führung des Gastronomiebetriebs und die Leitung des Lokals verantwortlich und nimmt damit eine zentrale Funktion für dessen wirtschaftlichen Erfolg und Umsatzentwicklung ein“, heißt es im Antrag.

Die Insolvenzursachen

„Die wiederholten und länger andauernden krankheitsbedingten Ausfälle des Geschäftsführers hatten erhebliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Antragstellerin. Einerseits musste seine Arbeitsleistung durch zusätzliches, ursprünglich nicht eingeplantes Personal ersetzt werden, wodurch erhebliche zusätzliche Personalkosten entstanden“, heißt es weiters. „Andererseits führte seine Abwesenheit angesichts seiner zentralen Bedeutung für die operative Führung und Umsatzentwicklung des Lokals zu spürbaren Umsatzeinbußen. Hinzu kam das zuletzt allgemein zurückhaltendere Konsumverhalten im Gastronomiebereich, das die wirtschaftliche Entwicklung der Antragstellerin zusätzlich belastete.“

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Seit August 2026 sei der Geschäftsführer wieder uneingeschränkt operativ tätig und führt den Gastronomiebetrieb wieder persönlich. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Geschäftsbetrieb sei daher mit einer zeitnahen Stabilisierung des laufenden operativen Geschäfts zu rechnen. Die während der krankheitsbedingten Ausfallszeiten aufgelaufenen Verbindlichkeiten können jedoch auch bei einer Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebs nicht mehr vollständig aus den verfügbaren liquiden Mitteln bzw. aus den laufenden Überschüssen bedient werden.

Das Unternehmen sei zahlungsunfähig.

Schulden und Vermögen

Die Gesellschaft legte drei Jahresabschlüsse vor – für 2022, 2023 und 2024. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Bilanzverlust 51.500 Euro und die Verbindlichkeiten 309.500 Euro. Das Anlagevermögen wurde mit 122.400 Euro beziffert, der Kassabestand und die Guthaben bei Banken mit 99.200 Euro.

Die Zukunft

Die Antragstellerin beabsichtigt die Fortführung des bestehenden Gastronomiebetriebs. „Die Antragstellerin geht davon aus, durch die Genesung und wieder erlangte Erwerbsfähigkeit des Geschäftsführers einen nachhaltig positiven Betriebserfolg des Gastronomiebetriebs sichern zu können; dies kombiniert mit bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen zur Einsparung von Kosten. Eine entsprechende Fortführungs- und Cash-Flow-Planung wurde von der Antragstellerin gemeinsam mit ihrer Steuerberatung vorbereitet und kann unmittelbar nach Insolvenzeröffnung dem Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellt werden.“ 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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