Pflege: Unterschiede bei Regress-Regelungen sorgen für Ärger

Politik

Die ÖVP- und SPÖ-nahen Seniorenorganisationen beklagen Unterschiede beim Pflegeregress bzw. auch die Tatsache, dass neben den Pensionseinkünften und dem Pflegegeld zwar nicht auf Vermögen, aber auf Gewinne aus ebendiesem zugegriffen werden kann. Gegenüber dem ORF forderten die Seniorenvertreterinnen, dass zumindest Zinsen und Dividenden nicht mehr zur Pflegefinanzierung herangezogen werden sollen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will sich des Themas annehmen.

Der Regress auf Vermögen zur Finanzierung der stationären Pflege (etwa in Pflegewohnheimen) wurde mit Gültigkeit 1. Jänner 2018 bundesweit abgeschafft – ebenso der bis dahin mögliche Zugriff auf das Vermögen der Angehörigen der Betroffenen sowie deren Erbinnen und Erben (oder Geschenknehmer), wie man auf APA-Anfrage am Donnerstag auch im Sozialministerium betonte. Je nach Bundesland unterschiedlich werden aber Einkünfte weiterhin zur Finanzierung der Pflege herangezogen. Neben der Pension und dem Pflegegeld können das beispielsweise auch Betriebs- und Zusatzpensionen sowie Vermögenserträge sein – etwa aus Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Wertpapieren.

Die Regelungen sind je nach Bundesland und teilweise auch Gemeinden unterschiedlich, daran entzündet sich nun die Kritik, wie der ORF berichtete. So dürften laut Ö1-„Morgenjournal“ etwa in Tirol nur 25 Euro pro Jahr an Zinserträgen behalten werden, in Wien hingegen würden diese Erträge erst ab einem Vermögen von 100.000 Euro eingezogen. Kritik übte gegenüber Ö1 die Präsidentin des SPÖ-Pensionistenverbandes, Birgit Gerstorfer, die eine bundeseinheitliche Regelung fordert, wonach auf Zinsen und Dividenden nicht mehr zugegriffen werden darf. Auch die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, sieht das ähnlich: „Wenn man sagt, das Vermögen wird nicht angetastet, dann gehören natürlich Zinsen, die da dann kommen, zum Vermögen dazu.“ Der (überparteiliche) Seniorenrat werde darüber beraten und Gespräche mit den Ländern führen, so Korosec.

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Schumann will Thema in Pflegeentwicklungskommission besprechen

Aus dem Sozialministerium hieß es dazu in einem schriftlichen Statement, die Abschaffung des Pflegeregresses sei „ein großer sozialpolitischer Erfolg“ gewesen. Vom Zugriff auf das Vermögen sei das Einkommen zu unterscheiden: „Pension, Pflegegeld und andere laufende Leistungen können weiterhin zur Finanzierung der stationären Pflege herangezogen werden. Übernehmen Länder, Gemeinden oder Sozialhilfeträger Pflegekosten ganz oder teilweise, können grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Pension und Anteile des Pflegegeldes herangezogen werden.“ Die konkrete Ausgestaltung liege im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder und könne daher unterschiedlich sein.

Für Schumann wären österreichweit einheitliche und nachvollziehbare Regeln „ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness“. Dies könne „nur durch einen Austausch unter und einer Einigung der neun Länder“ gelingen. Schumann wird das Thema deshalb auf die Tagesordnung der nächsten Pflegeentwicklungskommission setzen, um die Positionen der Länder auszuloten, hieß es.

Auch ÖGB fordert bundeseinheitliche Lösung

Eine bundeseinheitliche Lösung forderte auch der Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die Pflegequalität und Sicherheit älterer Menschen dürfe nicht länger vom Wohnort abhängen, erklärte ÖGB-Bundespensionist:innenvorsitzende Monika Kemperle in einer Aussendung. Dass weiterhin bestimmte Einkünfte zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden können – wie etwa Betriebs- und Zusatzpensionen sowie Erträge aus Sparguthaben – sei „inakzeptabel und widerspricht dem Geist der Abschaffung des Pflegeregresses“, meinte sie.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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