
„Ein fünfjähriges Martyrium ist für meine Familie und mich zu Ende gegangen. Der Wahrheit wurde Gerechtigkeit getan“, sagt der frühere Spitzendiplomat Johannes Peterlik mit leiser Stimme, als er am Mittwochnachmittag nach seinem Freispruch aus dem Saal 303 des Wiener Straflandesgerichts vor die Kameras tritt.
Die schiefe Formulierung mag der Aufregung geschuldet sein. Bis zum Schluss war auch für Prozessbeobachter alles andere als klar, wie der Prozess gegen den Ex-Generalsekretär unter der von der FPÖ nominierten Außenministerin Karin Kneissl (2017 bis 2019) ausgehen wird.
Für den Schöffensenat war die Sache indes sonnenklar. Der vorsitzenden Richterin Andrea Philipp-Stürzer war es ein Anliegen, gegenüber dem Angeklagten am Ende ihrer ausführlichen Urteilsbegründung noch einmal zu betonen, dass es sich nicht um einen Freispruch im Zweifel handle. Sondern: „Wir sind im Senat zur Überzeugung gekommen, dass Sie kein strafbares Verhalten gesetzt haben.“
Die Vorwürfe
Für die Staatsanwaltschaft Wien dürften diese Worte nach jahrelangen komplexen Ermittlungen nur schwer zu verdauen sein. Sie nahm den Freispruch nicht hin und meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Peterlik war vorgeworfen worden, einen als „geheim“ klassifizierten Bericht zu einem Giftanschlag im Jahr 2018 im britischen Salisbury, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte, angefordert zu haben, ohne dass es ein „dienstliches Erfordernis“ gegeben habe.
Über den damaligen Verfassungsschutzbeamten Egisto Ott sollen die Dokumente im Oktober 2018 bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek gelandet sein, der 2020 mit der Nowitschok-Formel prahlte und sie versehentlich Journalisten der Financial Times gab.
Brisant ist das (auch) deshalb, weil Marsalek angeblich für den russischen Geheimdienst FSB arbeitet. Wobei: Die Nowitschok-Formel haben die Russen mutmaßlich selbst. Bei der Aktion solle es sich mehr um eine „Mutprobe“ oder einen Loyalitätsbeweis gehandelt haben, hieß es.
Der Hintergrund
Betrachtet wurde das Ganze nämlich vor dem Hintergrund eines größeren Plans, der so nie nachgewiesen werden konnte: Demnach sollen Peterlik und Ott gemeinsam mit Otts früherem Vorgesetzten Martin Weiss das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) unterwandert und eine Art „Schattengeheimdienst“ mit engen Verbindungen zu Russland gebildet haben. Bis die Ibiza-Affäre der blauen Ägide im Außen- und im Innenministerium im Mai 2019 ein jähes Ende setzte.
Marsalek und Weiss sind für die Strafverfolgung nicht greifbar – der eine dürfte in Moskau sein, der andere ist nach Dubai geflüchtet. Bei Ott reichte die Verdachtslage für eine Spionage-Anklage, er erwartet am 20. Mai sein Urteil.
Die Glaubwürdigkeit
Bei Peterlik standen „nur“ Amtsmissbrauch und Geheimnisverrat in der Anklage – die „Minimalvariante“, wenn man so will. Und nicht einmal dafür reichten am Ende die Beweise aus. Im Gegenteil: Der Schöffensenat glaubte Peterlik – das stellte die Richterin unmissverständlich klar.
Der hatte erklärt, er habe sich deshalb für den Bericht der OPCW (Organisation für das Verbot chemischer Waffen) interessiert, weil ihm der damalige russische Botschafter Dmitrij Ljubinskij am Rande eines Termins geflüstert habe, es gebe in dem Bericht einen Beleg dafür, dass Russland nicht für die Nowitschok-Anschläge in Großbritannien verantwortlich sei. So ein „Off-Gespräch“ hielten zwei Zeugen zumindest für denkbar. Ljubinskij konnte man nicht fragen, der nunmehrige Vize-Außenminister von Russland wollte in Wien nicht als Zeuge aussagen.
Als Generalsekretär im Außenamt sei es seine Aufgabe gewesen, das …read more
Source:: Kurier.at – Politik



