
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen das am vergangenen Mittwoch gesprochene Urteil im Prozess gegen den Ex-Chefinspektor im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, Berufung wegen der Strafhöhe eingelegt. Obwohl diese mit vier Jahren und einem Monat nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens für Spionage liegt, der maximal fünf Jahre Haft vorsieht, ist die Strafe der Behörde noch zu niedrig.
Gegen Ott wurde in einem intensiven Prozess seit Ende Jänner verhandelt. Vergangene Woche befand ihn ein Geschworenengericht am Wiener Straflandesgericht einstimmig der Spionage und des Amtsmissbrauchs schuldig. Demnach tätigte er den nicht rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge ohne dienstlichen Auftrag und teilweise entgeltlich im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB Personenabfragen und Recherchen und gab die Ergebnisse weiter. Betroffen davon waren unter anderem ein abtrünniger, in Russland in Ungnade gefallener FSB-Offizier und der bulgarische Investigativjournalist Christo Grozev.
Auch drei Diensthandys hochrangiger Beamter des Innenministeriums, die 2017 bei einem Bootsausflug ins Wasser gefallen waren, fanden dem Urteil zufolge von Ott über den ehemaligen Wirecard-Manager und nunmehrigen mutmaßlichen russischen Agenten Jan Marsalek den Weg zum FSB. Für Marsalek bzw. den FSB soll Ott gemäß dem Ersturteil grundsätzlich und systematisch nicht für die Öffentlichkeit bestimmte geheime Tatsachen und Erkenntnisse aus polizeilichen Datenbanken gesammelt und übermittelt haben, nachdem ihm dafür Fingerabdruckspuren, Melde- und Kreditkartendaten zur Verfügung gestellt wurden. Auch ein SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates soll über Ott seinen Weg nach Moskau gefunden haben. Darüber hinaus wurde er schuldig befunden, nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord eine ausführliche „Fehler- und Schwachstellenanalyse“ für geheimdienstliche Tötungsmaßnahmen der russischen Geheimdienste erstellt zu haben.
Hohes Ersturteil „durchaus überraschend“
Die Staatsanwaltschaft Wien möchte mit ihrer Berufung wohl noch näher an das maximale Strafmaß kommen, an dem man ohnehin beinahe kratzte. An sich hätte der aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen bestehende Schwurgerichtshof über Ott sogar vier Jahre und fünf Monate verhängt – vier Monate wurden bei der Strafzumessung aufgrund der überlangen Verfahrensdauer in Abzug gebracht. Außerdem wurde im Urteil ausdrücklich festgehalten, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest für die Dauer von 20 Monaten nicht in Betracht kommt. Das heißt, dass im Falle der Rechtskraft Egisto Ott 20 Monate in einer Justizanstalt verbüßen muss und nicht auf eine Fußfessel hoffen darf.
Seine Verteidigerin Anna Mair sagte in einer ersten Reaktion, die Strafhöhe habe sie „durchaus überrascht“. Es sei „absolut nicht nachvollziehbar, dass ein bisher Unbescholtener fast die Höchststrafe bekommt“, meinte Mair am Mittwochabend. Sie legte noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Ein mitangeklagter Polizist, der als am BVT tätiger IT-Forensiker für Ott die Handy-Daten der Kabinettsmitarbeiter extrahiert haben soll, wurde wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Auch in seinem Fall meldete die Staatsanwaltschaft Berufung wegen der Strafhöhe an.
Source:: Kurier.at – Politik



