
Der Asylpakt der EU-Mitgliedsstaaten tritt am 12. Juni in Kraft, die Umsetzung in Österreich soll vorher im Parlament beschlossen werden. Welche Tücken das neue System hat, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher des Vereins Asylkoordination.
KURIER: Innenminister Gerhard Karner spricht von einem „Meilenstein“. Welcher Begriff fällt Ihnen ein?
Lukas Gahleitner-Gertz: (überlegt sehr lange) Wundertüte. Es ist die größte Asylreform der vergangenen 30 Jahre, aber wir wissen noch nicht, wie sie sich auswirken wird. Ich höre aus einigen Behörden, dass wir im zweiten Halbjahr 2026 im Blindflug unterwegs sein werden. Die Rechtssicherheit, die wir derzeit haben, gibt es frühestens wieder in zehn Jahren. Auf technischer Ebene kann ich den Begriff „Meilenstein“ aber nachvollziehen – durch die unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen wird in allen Mitgliedstaaten dasselbe Verfahrensrecht gelten.
Das klingt doch positiv. Dass es dauert, bis sich ein neues System einpendelt, ist ja normal.
Formell ja, das Problem ist aber der Inhalt: Es ist eine Vertiefung desselben Systems, das noch nie funktioniert hat.
Was ändert sich konkret?
Wenn ein Asylwerber künftig in Österreich aufgegriffen wird, wird geschaut, wo er erstmals registriert wurde. Dieses Land ist für den Antrag zuständig. Mir hat aber noch niemand erklären können, wieso sich Länder, die an den EU-Außengrenzen liegen, plötzlich daran halten und Geflüchtete zurücknehmen sollen.
Sie glauben, Italien und Griechenland werden einfach das neue Asylgesetz brechen?
Italien nimmt seit 2022 keinen einzigen Asylwerber zurück, bei Griechenland funktioniert es seit 15 Jahren de facto nicht. Jetzt sagen sie, sie wollen kooperieren. Schauen wir einmal. Jedenfalls gilt: Wenn ein Asylwerber nach einer bestimmten Zeit nicht in das Erstland zurückgebracht werden kann, wird automatisch Österreich zuständig.
In Ungarn gab es einen Regierungswechsel – wie groß ist da die Bereitschaft?
Der neue Premier Péter Magyar hat angekündigt, den Pakt nicht umsetzen zu wollen. Das Positive ist, dass die Gerichte die EU-Verordnungen unmittelbar anwenden können. Es besteht Hoffnung, aber dazu muss auch das Vertrauen in den Europäischen Gerichtshof gestärkt werden.
Das heißt, die Länder an den Außengrenzen sollen de facto alle Asylwerber nehmen?
Wenn sie dort registriert werden, ja. Die anderen EU-Länder haben „Solidarität à la carte“: Sie zahlen bei Grenzzäunen mit und müssen dafür keine Menschen aufnehmen. Auf eine Verteilungsquote über alle EU-Länder hat man sich nicht einigen können, auch Österreich lehnt das ab.
Es gibt Kritik von NGOs, dass Österreich strengere Regeln bekommt, als die EU verlangt. In welchem Punkt?
Die geplante Quote für den Familiennachzug ist nicht in der EU-Reform enthalten. Im Gegenteil: Es ist ein Rechtsbruch mit Anlauf und erinnert mich an die Indexierung der Familienbeihilfe, die ja auch – wie von allen vorhergesagt – beim EuGH gescheitert ist.
Bloß war es da schon egal, weil die Entscheidung so lange gedauert hat. Inzwischen war das politische Signal von Türkis-Blau längst gesetzt.
Ich sehe das im gesamten Asylbereich: Der Politik geht es um die Botschaft an ihre Wähler und nicht darum, tatsächliche Probleme zu lösen.
Die da wären?
Natürlich hatten wir 2023 und 2024 extrem hohe Zahlen an Familiennachzüglern – aber das kam nicht überraschend. Das Innen- und das Außenministerium haben gewusst, wie viele Anträge und Einreisen es gibt, und die Info nicht an die Bildungsdirektionen weitergegeben. Gerade …read more
Source:: Kurier.at – Politik



