
Rund 150.000 Menschen in Österreich arbeiten derzeit über das Pensionsantrittsalter hinaus. Dieses Potenzial will die Regierung im Rahmen der sogenannten „Aktivpension“ stärken.
Die ÖVP hatte ursprünglich auf eine „Flat Tax“ ab 2026 gedrängt – einen gleichmäßigen Steuersatz von 25 Prozent für Personen, die neben der Pension einem Zuverdienst nachgehen. Daraus wurde aus Kostengründen nichts.
Stattdessen verständigte man sich mit SPÖ und Neos auf einen steuerlichen Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr. Dieser gilt für den Zuverdienst neben der Pension, aber auch für „Aufschieber“ – also Senioren, die das Pensionsantrittsalter überschritten haben, jedoch erwerbstätig bleiben. Zusätzlich streicht Türkis-Rot-Pink für Arbeitnehmer und Selbstständige im Regelpensionsalter die Dienstnehmerbeiträge von 10,25 Prozent zur Pensionsversicherung.
Beide Regelungen gelten ab 2027. Männer müssen dafür 40, Frauen vorerst lediglich 34 Versicherungsjahre gesammelt haben. Bis 2033 werden die Voraussetzungen der Frauen auf das Niveau der Männer schrittweise angeglichen. Hintergrund: Bis dahin steigt auch das gesetzliche Pensionsalter auf das Level der Männer – 65 Jahre.
Vier Beispiele
Für diese und weitere Arbeitsmarkt-Maßnahmen hat die Regierung übrigens im kommenden Jahr 470 Millionen Euro im Budget eingeplant. Wie viel die Aktivpension Personen mit Zuverdienst und Aufschiebern bringt, hat das Sozialministerium bereits Ende des Vorjahres berechnet.
Noch präzisere Beispiele übermittelte nun Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) dem KURIER. „Wer länger im Erwerbsleben bleibt, soll auch finanziell deutlich profitieren. Der steuerliche Freibetrag und der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge setzen genau dort an“, sagt sie.
Aber profitiert man wirklich deutlich? Zahlt sich längeres Arbeiten aus? Das zeigen vier Beispiele des Finanzministeriums (BMF):
1. Franz, Elektriker
Der Elektriker Franz erhält eine Bruttopension von 1.700 Euro pro Monat und geht bei seinem alten Betrieb einem Zuverdienst nach, für den er zusätzlich 500 Euro bekommt. Als Aktivpensionist wird Franz pro Jahr im Ausmaß von 1.630 Euro entlastet. Was, wenn Franz „Aufschieber“ wäre? Bei einem Monatseinkommen von 3.200 Euro würde er laut BMF sogar um 6.805 Euro im Jahr entlastet.
2. Erika, Bilanzbuchhalterin
Weiter geht es mit Bilanzbuchhalterin Erika. Ihr Betrieb hat noch keine Nachfolgerin gefunden, weshalb Erika neben ihrer Bruttopension von monatlich 2.000 Euro weiterarbeitet – und dafür ebenso 2.000 Euro bekommt. Die Entlastung liegt bei 7.688 Euro pro Jahr.
Das ist übrigens mehr, als wenn sie Aufschieberin wäre – dann würde die Gesamtentlastung „nur“ bei 7.269 Euro jährlich liegen. Warum? Weil die Steuerlast auf die Kombination von je 2.000 Euro geringer ist als bei insgesamt 4.000 Euro.
Heißt auch: In gewissen Modellen belohnt die Regierung den Zuverdienst eher als Personen, die weiterhin zur Gänze erwerbstätig bleiben.
3. Peter, Tischler
Der selbstständige Tischler Peter würde als Aufschieber auch um 7.269 Euro entlastet – wie Erika hätte er nämlich ein Bruttomonatseinkommen von 4.000 Euro. Er hat den Betrieb allerdings an seinen Sohn Jakob übergeben und sich für den Zuverdienst entschieden.
Ganz loslassen kann Peter noch nicht, weshalb er Jakob in der Woche ein paar Stunden unter die Arme greift. Neben seiner Pension von 2.400 Euro brutto erhält er dafür zusätzlich noch 1.250 Euro monatlich.
Die Aktivpension verschafft Tischlermeister Peter immer noch eine kräftige Gesamtentlastung von 6.099 Euro im Jahr – als Aufschieber wäre er allerdings noch deutlich besser ausgestiegen.
4. Marion, Anwältin
Den Pensionsantritt aufschieben? Das kommt für Rechtsanwältin …read more
Source:: Kurier.at – Politik



