Sterbehilfe-Gesetz: Breite Kritik an neuer Reform

Politik

An der von der Bundesregierung geplanten Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz gibt es deutliche Kritik in den bisher eingetroffenen Stellungnahmen. Die Neuregelung, die zwar Erleichterungen bei der Verlängerung der Verfügungen vorsieht, gleichzeitig die Geltungsdauer bei einem Jahr belässt, wird teils als zu restriktiv angesehen. Die Bischofskonferenz untermauerte hingegen ihre generelle ablehnende Haltung der Sterbehilfe gegenüber.

Notwendig wurde die geplante Novelle des seit Jänner 2022 gültigen Sterbeverfügungsgesetzes wegen eines Entscheides des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von Ende 2024. Das Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht sterbewilligen Personen, ihr Leben durch assistierten Suizid („Hilfeleistung zum Suizid“) zu beenden. Der VfGH hatte Ende 2024 jene Regelung aufgehoben, die vorsah, dass die Sterbeverfügung nach einem Jahr erneuert werden muss – und dass dabei das gesamte aufwendige Prozedere des Erstantrags jeweils erneut durchlaufen werden muss.

Für eine Reparatur setzte der VfGH eine Frist bis 1. Juni 2026, diese ist bereits abgelaufen. Daher gelten aufrechte und neue Sterbeverfügungen derzeit unbegrenzt.

Verfügungen sollen weiter nur ein Jahr gelten

Vorgeschlagen wird im vorliegenden Entwurf der Regierung, dass Sterbeverfügungen weiterhin nur für ein Jahr Gültigkeit besitzen. Allerdings sollen sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren in einem „vereinfachten Verfahren“ erneuert werden können. Während bei der Erstantragstellung zwei Ärzte, einer davon mit palliativmedizinischer Qualifikation, Aufklärung leisten müssen, und die Verfügung schriftlich bei einem Notar oder der Patientenvertretung zu errichten ist, soll die vereinfachte Erneuerung entweder nur vor einer ärztlichen Person oder vor einer dokumentierenden Person (Notar oder Patientenvertretung) erfolgen können.

Gesellschaft für humanes Lebensende will längere Frist

Der Gesellschaft für humanes Lebensende (ÖGHL) geht diese Regelung zu wenig weit. Trotz des einfacheren Prozesses würde für sterbewillige Personen nach einem Jahr ein „erheblicher organisatorischer und zeitlicher Aufwand“ entstehen, „der auch finanzielle und psychische Belastungen mit sich bringt“. Die ÖGHL verwies zum Vergleich auf Patientenverfügungen, die grundsätzlich acht Jahre wirksam sind. Die Gesellschaft regt daher an, die Wirksamkeitsdauer der Sterbeverfügung auf zumindest zwei Jahre zu verlängern, „was eine deutliche Erleichterung für sterbewillige Personen in existenziellen Ausnahmesituationen darstellen würde“.

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„Gänzlich ungelöst“ bleibe ein „zentraler Reformbedarf“, so die ÖGHL: Problematisch sei, dass ein legal durchgeführter assistierter Suizid auch in Zukunft dem „natürlichen Tod“ nicht gleichgestellt ist. Das führe in der Praxis oftmals dazu, dass Angehörige und Hilfeleistende trotz korrekter Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben mit polizeilichen Ermittlungen konfrontiert werden, so die Kritik. Gleichzeitig begrüßte die ÖGHL ausdrücklich, dass der Entwurf eine vereinfachte Erneuerung vorsieht: „Dies stellt eine Erleichterung für Menschen in extrem belastenden Situationen dar.“

Bischofskonferenz mit genereller Ablehnung

Die Österreichische Bischofskonferenz erklärte dazu, man nehme die Novelle zum Anlass, die Kritik am Sterbeverfügungsgesetz und an der Straflosigkeit der Mitwirkung an der Selbsttötung erneut zu bekräftigen. „Menschliches Leben verdient den uneingeschränkten, auch strafrechtlichen, Schutz bis zu seinem natürlichen Ende.“

Die vorgesehene Regelung gehe „deutlich über die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs hinaus“ und erweise sich als „überschießend und unsachlich“, so die Bischofskonferenz. Denn der VfGH habe in seinem Erkenntnis mehrfach ausdrücklich betont, dass ein vereinfachtes Verfahren nur „unmittelbar nach Ende der Wirksamkeit“ der Sterbeverfügung geboten sei. In „völliger Außerachtlassung dieser Vorgabe“ habe der Gesetzgeber nun ein Verfahren geschaffen, das es ermöglicht, die Sterbeverfügung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab ihrer Errichtung beliebig oft zu …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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