EU will mittelgroße Unternehmen entlasten

Wirtschaft

Die EU arbeitet weiter am Bürokratieabbau. Am Dienstag haben sich Unterhändler des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission auf Entlastungen für mittelgroße Firmen geeinigt. Dazu zählen Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von bis zu 200 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 172 Millionen Euro.  Für die sogenannten Small-Mid-Cap-Unternehmen (SMC)  sollen künftig Ausnahmen gelten, die bisher kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten waren.   

Sie sollen von Dokumentationspflichten bei Datenverarbeitungen ausgenommen werden und auch nur noch vereinfachten Transparenzrichtlinien bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen. Auch von den Sorgfalts- und Rückverfolgungspflichten für Lieferketten bei Batterierohstoffen sollen sie befreit werden. Daneben sollen auch der Zugang zum Kapitalmarkt vereinfacht und der Aufwand für Prospekte bei Börsengängen reduziert werden. 

38.000 Unternehmen profitieren

EU-weit kommen die Erleichterungen laut der EU-Kommission 38.000 Unternehmen zugute. In Österreich wird die Zahl der betroffenen Firmen auf bis zu 1.300 geschätzt. 

Ziel der neuen Regelungen sei es, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken, wenn sie über den Status eines KMU hinauswachsen. Man wolle erfolgreichen Unternehmen in Wachstumssprüngen keine Prügel zwischen die Beine werfen, weil Limits bei Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Bilanzsumme überschritten werden, sagte der österreichische Europaabgeordnete Lukas Mandl (EVP), der als Berichterstatter des Innenausschusses die Einigung maßgeblich mitverhandelte. Das bedeute mehr Investitionen für Innovation und Produktion und weniger Hindernisse durch Regulierung. 

Die Einigung muss noch vom Plenum des EU-Parlaments und den Mitgliedsländern abgenickt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Nach der Annahme durch Rat und Parlament haben die EU-Staaten 15 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu gießen. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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