René Benkos Frau Nathalie kämpft um Millionen

Wirtschaft

 Rund um das Insolvenzverfahren des gestrauchelten Immobilien-Tycoons René Benko verschärft sich der Streit um Geldzahlungen an seine Ehefrau Nathalie. Das Landesgericht Innsbruck hatte im Mai 2026 entschieden, dass eine Überweisung von zwei Millionen Euro vom Jänner 2023 an Nathalie Benko als anfechtbare Schenkung zurückzuzahlen sei. Dagegen geht Frau Benko mit einer 30-seitigen Berufung aus der Feder von Anwalt Michael Hohenauer vor. Der Fall liegt mittlerweile beim Oberlandesgericht Innsbruck.

Vermögensübertragung

Masseverwalter Andreas Grabenweger hatte die Zahlung nach der Insolvenzordnung als sogenannte „unentgeltliche Zuwendung“, sprich eine Übertragung von Vermögenswerten, in der kritischen Zweijahresfrist vor Konkurseröffnung angefochten und auf Rückzahlung geklagt. Das Erstgericht gab ihm recht.

Doch Nathalie Benko hält dagegen: Die zwei Millionen seien kein Geschenk, sondern Unterhalt gewesen. Ihre Argumentation: Aufgrund von René Benkos exorbitanten Einkünften habe ihr ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch in Millionenhöhe zugestanden. Laut Steuerbescheiden habe der Signa-Gründer in den Jahren 2019 bis 2021 zwischen 5,2 und 13 Millionen Euro netto jährlich verdient. Nach allen Abzügen für den Unterhalt der Kinder seien Nathalie Benko 32 Prozent des Nettofamilieneinkommens bzw. im jährlichen Schnitt 2,68 Millionen Euro zugestanden. Die Unterhaltszahlungen seien nicht anfechtbar.

Konstruierte Ausrede?

Im Zentrum des Rechtsstreits steht eine angebliche mündliche Vereinbarung aus dem Jahr 2018. Laut Nathalie Benko haben die Eheleute damals vereinbart, dass René Benko ihr jährlich variable Millionenbeträge für Immobilieninvestments zahlt – als Anpassung des ursprünglich vereinbarten monatlichen Unterhalts von 10.000 Euro an seine drastisch gestiegenen Einkünfte.

Zwischen 2018 und 2023 hat René Benko seiner Frau unter dem Verwendungszweck „Eigenkapital für Immobilieninvestments“ insgesamt 15,5 Millionen Euro überwiesen.

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Ein handschriftliches „Memorandum“ soll diese Vereinbarung dokumentieren. Doch das Erstgericht zweifelte die Echtheit des undatierten Dokuments an und verwies auf Ermittlungen der SOKO Signa, die den Verdacht äußerte, die Unterlage könnte nachträglich „produziert“ worden sein.

Verfahrensmängel

Nathalie Benkos Anwalt Michael Hohenauer fährt in der Berufung schwere Geschütze auf und wirft dem Erstgericht gleich mehrere gravierende Verfahrensfehler vor: Die beantragte ergänzende Parteieneinvernahme zur Echtheit des Memorandums sei nicht durchgeführt worden, ein SOKO-Bericht sei verwertet worden, ohne ihn ordnungsgemäß zum Akt zu nehmen, die übereinstimmenden Aussagen der Eheleute seien als „einstudiert“ abgetan worden, obwohl keine Gegenbeweise vorlägen und das Gericht habe die Echtheit des Dokuments angezweifelt, obwohl nicht einmal der Masseverwalter dies bestritten habe.

„Hätte das Gericht eine mängelfreie Beweiswürdigung durchgeführt, wäre dieses ausgehend von den vorliegenden Beweisergebnissen zum Ergebnis gelangt, dass die Ehegatten Benko im Jahr 2018 eine mündliche Unterhaltsvereinbarung getroffen haben, welche dann in weiterer Folge in einem Memorandum schriftlich dokumentiert wurde“, heißt es in der Berufung. „Das Erstgericht wäre ferner zur Überzeugung gelangt, dass dieses Dokument nicht für das gegenständlichen Anfechtungsverfahren ,produziert‘, sondern im Nachlauf zur mündlich getroffenen Unterhaltsvereinbarung von René Benko verfasst wurde und authentisch ist.“

Rechtsprechung

Rechtlich dreht sich alles um eine Feinheit: Nach höchstgerichtlicher Judikatur kommt es für die Unanfechtbarkeit nicht auf die Absicht des Zahlenden an, sondern nur auf das objektive Bestehen der Unterhaltspflicht.

Sollte das OLG Innsbruck der Berufung folgen, wäre das ein Rückschlag für die Gläubiger René Benkos.

Bleibt es beim Ersturteil, müsste Nathalie Benko zwei Millionen Euro zurückzahlen – Geld, das sie nach vorliegenden Angaben längst in Immobilien investiert hat.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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